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Pro und Contra: Sind PID und Selektion bei künstlich erzeugten Embryonen moralisch begründbar?

Veröffentlicht am 21. Mai 2013

Pro: Johann S. Ach

Eine Indikation zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kommt in mehreren Situationen in Betracht: So genannten Hochrisikopaaren beispielsweise, die wissen, dass sie ein hohes Risiko tragen, dass ihr Kind mit einer schwerwiegenden Erbkrankheit zur Welt kommt, bietet die PID die Chance auf gesunde Nachkommen. Diese Paare müssten anderenfalls auf ein eigenes Kind verzichten oder während der Schwangerschaft eine Pränataldiagnostik (PND) und gegebenenfalls einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. Ähnliches gilt für Paare, bei denen aufgrund fortgeschrittenen Alters eine erhöhte Wahrscheinlichkeit besteht, ein Kind mit einer Chromosomenveränderung zu bekommen. Darüber hinaus können Paare, die aufgrund einer Fertilitätsstörung eine In-vitro-Fertilisation in Anspruch nehmen, mit Hilfe einer PID unter Umständen ihre Erfolgsaussichten verbessern, indem mit dem Leben unvereinbare Chromosomenstörungen beim Embryo ausgeschlossen werden. Neben der Vermeidung unerwünschter Eigenschaften (‚screening out’) lässt sich die PID aber auch zur Auswahl erwünschter Eigenschaften (‚choosing in’) nutzen, etwa zur Auswahl immunkompatibler Embryonen als Zell- oder Gewebespender für erkrankte Geschwister. Die PID eröffnet damit neue Handlungsspielräume und neue Möglichkeiten reproduktiver Selbstbestimmung.

Dies ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass die PID eine Selektion von befruchteten Eizellen vor der Übertragung in den Uterus erlaubt. Eben deshalb wird sie von vielen abgelehnt. Wie überzeugend aber sind die Argumente gegen eine solche Selektion? Gewiss, wer bereits frühen menschlichen Embryonen Würde und Lebensrecht zuerkennt, wird deren Aussonderung nach einer PID als moralisch unzulässige Tötung verurteilen. Vertritt man eine andere Auffassung, bleiben im Wesentlichen zwei Argumente: Dem Expressions-Argument zufolge ist Embryonenselektion im Rahmen von PID deshalb moralisch unakzeptabel, weil die Selektionsentscheidung ein Urteil über den Lebenswert all jener Menschen impliziere, die Träger desjenigen Merkmals sind, gegen das selektiert wird. Dieses Argument ist freilich wenig plausibel: Wenn Eltern sich für die Selektion gegen ein bestimmtes Merkmal entscheiden, wird das Motiv in aller Regel darin bestehen, schwere Belastungen ihres künftigen Kindes zu vermeiden oder eigenen Belastungen zu entgehen, und nicht darin, das fragliche Merkmal oder gar alle Träger dieses Merkmals abzuwerten. Dem Dammbruch-Argument zufolge begibt man sich auf eine ‚schiefe Ebene’, wenn man die PID zulässt, da sich eine Eingrenzung der Indikationsstellung in der Praxis nicht realisieren lasse. Auch dieses Argument ist freilich nicht unproblematisch: Man kann unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob die befürchteten Konsequenzen, zum Beispiel die Diagnose von genetischen Merkmalen ohne Krankheitswert, tatsächlich unbedingt vermeidenswert sind; vor allem aber ist fraglich, ob die behaupteten Dammbruch-Gefahren mit überzeugenden Gründen als plausibel oder als wahrscheinlich ausgewiesen werden können.
Auch wenn keine grundsätzlichen Argumente gegen die PID sprechen, ist eine soziale und rechtliche Regulierung ohne Zweifel sinnvoll und notwendig. In liberalen Gesellschaften muss dabei jedoch der Grundsatz in dubio pro libertate gelten. Staatliche Einschränkungen sind grundsätzlich rechtfertigungspflichtig. Die Beweislast liegt also bei jenen, die meinen, dass es überzeugende Gründe dafür gibt, die PID einzuschränken oder gar zu verbieten.

Johann S. Ach ist Leiter des Centrums für Bioethik und Privatdozent am Philosophischen Seminar der Universität Münster.

Contra: Giovanni Maio

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) geht es vor allen Dingen um anthropologische Grundfragen. Diese Grundfragen berühren nicht nur den Status des Embryos, sondern noch viel mehr die Frage, ob die bedingungslose Annahme eines jeden Menschen zur Disposition gestellt werden soll. Der PID liegt eine Logik der Qualitätskontrolle zugrunde, die ich grundlegend in Frage stelle. Es sollen alle vorhandenen Selektionsmittel ausgeschöpft werden, um die Kinder zu bekommen, die sich die Erwachsenen wünschen. Im Zuge einer solchen Selektions- und Machbarkeitslogik verändert sich unsere Einstellung zu den werdenden Kindern und damit zugleich zu uns selbst. Kinder werden immer mehr als Produkte begriffen, die man bestellt, nach Qualitätskriterien prüft und bei Nichtgefallen wieder abbestellt. Das werdende Kind wird somit nicht als Gabe angesehen, die man dankbar entgegennimmt, sondern als Resultat der je eigenen Überprüfungskriterien, als ein Herstellungsresultat, das man nur annimmt, wenn es den vorgegebenen Ansprüchen auch genügt. Nichts anderes geschieht bei der PID; hier werden Embryonen nur auf Probe gezeugt, und erst die Qualitätsprüfung entscheidet darüber, ob man das Produkt annimmt oder bei mangelnder Qualität eben zurückgibt.
Wenn heute nicht nur die PID, sondern zugleich auch die Pränataldiagnostik (PND) als reine Selektionsmethode benutzt werden, dann ist das genauso wenig vertretbar, und letztlich auch nicht im Geiste des geltenden Gesetzes. Denn der selektive Schwangerschaftsabbruch kann nur dann in rechtmäßiger Form vorgenommen werden, wenn die Gesundheit der Frau durch die Schwangerschaft gefährdet ist. Liegt dies nicht vor, so bleibt der Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig. Daher kann man sich zur Legitimierung der PID nicht auf den Schwangerschaftsabbruch berufen, denn es besteht weder eine Schwangerschaft noch eine gesundheitliche Gefährdung.
Das gängige Argument, mit der PID könne man einen Schwangerschaftsabbruch verhindern, ist ebenfalls nicht stichhaltig. Denn mit dieser Argumentation setzt man fälschlicherweise voraus, dass der Abbruch sozusagen die logisch zwingende Reaktion auf ein Kind mit Gendefekt ist. Der Gesetzgeber hat mit gutem Grund die alte Regelung, nach der allein der pathologische Befund eines Feten den Abbruch rechtfertigen konnte, aufgehoben, weil er erkannt hat, dass eine solche Regelung diskriminierend ist. Seitdem wurde zu Recht nur die Konfliktsituation der Frau in den Vordergrund gerückt und nicht der Gesundheitszustand des vorgeburtlichen Lebens. Wenn man nun sagt, allein der Test im Reagenzglas reicht aus, um den Embryo auszuselektieren, so ist dies ein Rückfall in ein nicht vertretbares Denken, denn wenn man den Gendefekt allein als Rechtfertigungsgrund für das Ausselektieren nimmt, so fällt man unweigerlich ein Unwerturteil über das Leben des Embryos und mittelbar auch über all die Menschen, die diese Krankheit haben.
Die gängige Argumentation, dass man mit der PID einen Abbruch verhindern könne, geht von einer Selbstverständlichkeit des Abbruchs als sozusagen regulären und zwingenden Umgangs mit erblich vorbelasteten Kindern aus, was eine Geringschätzung dieses Lebens bedeutet und daher in hohem Maße problematisch ist. Dass diese Einstellung längst zur regulären Praxis geworden ist, ändert nichts an ihrer ethischen Unvertretbarkeit.

Giovanni Maio ist Professor für Medizinethik und Direktor des Interdisziplinären Ethikzentrums der Albert-­Ludwigs-Universität Freiburg.

Veröffentlicht in fiph-Journal Nr. 16, Herbst 2010, S. 20/21.

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Beitragsthemen: Ethik | Medizin | Moral

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