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Schwerpunktbeitrag: Der letzte Universalismus. Kontingenz, Konflikt und normative Demokratietheorie*

Veröffentlicht am 13. November 2017

Karsten Schubert

Die Debatte um die politische Differenz stellt Kontingenz und Konfliktualität als fundamentale Eigenschaften des Politischen heraus. Dies stellt die postfundamentalistische Demokratietheorie, die auf Augenhöhe mit dieser Debatte argumentieren will, vor ein Problem: Durch die Kontingentsetzung aller normativen Begründungen ist zunächst unklar, welche Art von demokratischen Institutionen wie begründet werden kann, und sogar, ob es überhaupt eine von der postfundamentalistischen Sozialontologie ausgehend argumentierende normative Begründung für demokratische Institutionen geben kann. Meine These ist, dass Freiheit, verstanden als kontinuierliche selbstreflexive Kritik, derjenige normative Begriff ist, der sich aus der Sozialontologie von Konflikt und Kontingenz herleiten lässt. Anders gesagt: Freiheit als Kritik ist derjenige Universalismus, der sich aus der Ontologie des Partikularismus ableitet. Freiheit als Kritik kann dabei einerseits das Operieren einiger Institutionen in liberal-pluralistischen Demokratien beschreiben, und andererseits als normativer Kritikbegriff für die Analyse ihrer Dysfunktionalität dienen.

Um diese These zu begründen, gehe ich zurück zu einem Theoretiker, der eine Grundlage der aktuellen Debatte um das Politische bildet: Foucault, dessen Machttheorie als Ansatz einer Sozialontologie der Kontingenz und Konfliktualität gelten kann. Gleichzeitig hat Foucault den Begriff der Freiheit als den zu dieser Ontologie passenden normativen Begriff herausgestellt. Durch eine Rekonstruktion und Kritik der sozialphilosophischen Debatte um Freiheit in Foucaults Werk lässt sich der Begriff der Freiheit als Kritik systematisch bestimmen. So kann – mit Foucault gegen Foucault – gezeigt werden, dass er nur innerhalb einer pluralistischen und liberalen Demokratietheorie gedacht werden kann.[1]

Anstatt nun aber die komplette Rekonstruktion von „Freiheit als Kritik“ aus der Debatte um Foucault aufzuzeigen, werde ich die Implikationen des Begriffs für das eingangs geschilderte Begründungsproblem systematisch darlegen. Dafür gehe ich in drei Schritten vor: Erstens erläutere ich das Begründungsproblem im Postfundamentalismus. Zweitens zeige ich die systematischen Grundzüge von Freiheit als Kritik auf, insbesondere, warum der Begriff der Freiheit nur in Hinblick auf politische Institutionalisierung verstanden werden kann. Drittens führe ich beides zusammen und spreche mich für eine liberal-pluralistische Demokratietheorie aus.

  1. Das Begründungsproblem im Postfundamentalismus

Das Problem ist, dass in der Debatte um das Politische unklar ist, welche politischen Institutionen wünschenswert sind, und zwar weil die Analyse des Politischen in einem Gegensatz zur normativen Demokratietheorie steht. Dieses Problem ist in der postfundamentalistischen Beschreibung des Politischen als grundsätzlich konflikthaft und kontingent angelegt, wie es u.a. von Foucault, Rancière, Laclau und Mouffe verstanden wird. Denn politische Theorie, die tiefe politische Kontingenz konstatiert – also Kontingenz nicht nur bezüglich spezifischer politischer Auseinandersetzungen, sondern auch bezüglich der politischen Rahmenordnung –, eine solche Theorie also wäre widersprüchlich, wenn sie einen bestimmten institutionellen Rahmen der Politik als richtig und gut festsetzen würde. Anders gesagt: Wenn man, und ich folge hier Oliver Marchart, den Postfundamentalismus als die Einsicht in die Kontingenz aller Letztbegründungen, also die Abwesenheit von letzten Gründen versteht, dann führt dies zu neuen Schwierigkeiten, Demokratietheorie zu betreiben. Denn Demokratietheorie zielt auf die Begründung von allgemeiner institutioneller Ordnung und impliziert dadurch eine universalistische Position, die postfundamentalistisch gerade ausgeschlossen wird. Nach Marchart folgt deshalb aus dem Postfundamentalismus nicht notwendig, dass Demokratie die richtige Regierungsform ist, sondern nur, dass Demokratie immer postfundamentalistisch ist. Marchart entwickelt die Implikationen des Postfundamentalismus für die Demokratie im Raster der Ethik weiter und argumentiert für eine Ethik der Selbstentfremdung als Grundlage der Demokratie.

Ich möchte, daran anschließend, versuchen, die Konsequenzen des Postfundamentalismus für die Begründung demokratischer Institutionen in den Blick zu nehmen. Ich gehe davon aus, dass das Problem der Begründung von Institutionen in der Frage nach dem Politischen immer anwesend ist, weil die Thematisierung der sozialontologischen Basis der Politik Konsequenzen für die institutionelle Ordnung der Politik hat. Und Kontingenz zur Bestimmung des Politischen zu machen führt zu spezifischen Konsequenzen.

Entscheidend ist zunächst, dass die Dimension der Notwendigkeit und Universalität nicht ausgeschaltet ist. Dies ist in der logischen Struktur der Allaussage zur Kontingenz bzw. zum Partikularismus sichtbar. Es gibt keine Notwendigkeit, sondern alle Gründe sind kontingent; es gibt keine universelle Position, sondern nur Partikularität. Doch diese Aussage ist selbst universell und nicht kontingent bzw. partikular. Die Aussage ist damit aber nicht einfach widersprüchlich, sondern ihre auf den ersten Blick widersprüchliche Struktur weist auf unterschiedliche Aussagenebenen hin. Was kontingent ist, sind alle ethisch-politischen Projekte; über was dennoch universell gesprochen werden kann, ist der Pluralismus dieser Projekte, die sozialontologische Erklärung dafür (Machttheorien) und der Umgang damit (Demokratietheorien).

Die Einsicht in die Kontingenz verpflichtet auf universalistisches politiktheoretisches Sprechen, denn das Bewusstsein der Partikularität der eigenen Position führt zur Einsicht in die Notwendigkeit von politischem Pluralismus – und damit zur demokratietheoretischen Frage, wie mit ihm umgegangen werden kann. Als linke_r Politiktheoretiker_in ist man dadurch in der Spannung zwischen zwei Rollen: Einerseits als linke_r Aktivist_in, die an eine bestimmte gesellschaftstheoretische Position glaubt (und zwar tatsächlich glaubt, fundamentalistisch), andererseits als Politiktheoretiker_in, die nach philosophischer, universeller Wahrheit über die Politik strebt – und ihren Gegenstand deshalb als „das Politische“ bezeichnet. (Ein Bespiel für die Performance dieser Spannung im Text ist Chantal Mouffes „Über das Politische“.)

Die Begründung von politischen Institutionen ist also auch im Postfundamentalismus nötig. Doch die Universalisierung der Kontingenz produziert neue Herausforderungen. Denn nicht nur werden die Politik und ihre jeweiligen Begründungen als kontingent ausgewiesen, sondern auch die politische Theorie und ihre Reflexion des Politischen. Wenn die Bestimmung des Politischen eindeutig wäre (und nicht immer-schon durch partikulare Politik kontaminiert), dann wäre die angesprochene Rollentrennung klar und einfach. Man könnte einfach einmal als Aktivist, einmal als Theoretiker sprechen. Doch tatsächlich – und das macht die bestechende Komplexität der Debatte um das Politische erst aus – ist die Trennung niemals klar zu ziehen, sondern noch selbst kontingent. Postfundamentalistische politische Theorie beruht dann auf kontingenten Begründungen, die die kontingenten Begründungen der Politik zum Thema haben. Begründung muss also unter dem Vorzeichen ihrer eigenen Unmöglichkeit operieren, und das führt zu neuen formalen Anforderungen: Temporalisierung und Prozeduralisierung. Das Universelle kann nicht mehr abschließend festgelegt werden, sondern kann nur im Verlauf der Zeit immer neu bestimmt werden, genau wie die Prozeduren, die diese Bestimmung leisten. Weil man auch die Prozeduren nicht ein für alle Mal festlegen kann, bleibt als letzter Universalismus die formale Feststellung ihrer Funktionsanforderung: Sie müssen ständige Kritik, Reflexion und Re-Evaluation erlauben. Dies ist der Kern des Freiheitsbegriffes bei Foucault.

  1. Freiheit als Kritik

Ich schildere nun – sehr schematisch – den Aufbau des Arguments für Freiheit als Kritik. Während die Analyse des Begründungsproblems die Anforderungen für den normativen Begriff, auf dem Demokratie gründen kann, schon bestimmt hat, gehe ich jetzt von der anderen Seite vor, und rekonstruiere diesen Begriff – Freiheit – aus der sozialphilosophischen Debatte um Foucaults Werk.

Subjektivierung bedeutet, dass Subjekte durch Macht konstituiert sind. Macht ist produktiv, weil sie es den Subjekten ermöglicht, zu denken und zu handeln; das heißt aber, dass es keine Eigenschaften des Subjekts gibt, von denen man sicher sagen kann, dass sie nicht durch Macht im Prozess der Subjektivierung instantiiert worden sind. Insbesondere können keine anspruchsvollen Fähigkeiten als der Subjektivierung vorgängig im Subjekt angenommen werden. Subjektivierung ist ein Freiheitsproblem, weil sie zu der begründeten Befürchtung führt, dass Subjekte viel mehr fremdbestimmt sind, als gemeinhin angenommen.

Freiheit in Bezug auf das Freiheitproblem der Subjektivierung bedeutet die Fähigkeit zur reflexiven Kritik der eigenen Subjektivierung. Diese Fähigkeit ermöglicht es, mit Subjektivierung als Freiheitsproblem umzugehen. Sie ist eine höherstufige Reflexion im Gegensatz zu der einfach durch Subjektivierung gestifteten Reflexion, die es ermöglichen kann, die von der Subjektivierung instantiierte Reflexion zu überschreiten. Anders gesagt ist sie eine bestimmte Selbsttechnologie, deren Operation die Reflexion der potentiellen Vermachtung aller Selbsttechnologien ist. Zwar ist auch Freiheit als Kritik von der Subjektivierung abhängig – ‚absolute‘ Freiheit oder Freiheit als einen festgesetzten Status wird es also nicht geben können –, doch als immer über sich selbst hinauszielende Bewegung erreicht sie so viel Distanz zur und Eigenständigkeit gegenüber der Subjektivierung wie möglich. Sie ist eine internalisierte, ständige Hermeneutik des Verdachts, die immer alles, und auch sich selbst, kritisch überprüft. Dabei kommt sie zu keinem Stillstand, sondern kann nur kritische Operation an kritische Operation anschließen; sie ist deshalb eine Praxis (und kein Status oder Zustand), die aber dennoch von Fähigkeiten abhängig ist.

Als voraussetzungsreiche Fähigkeit kann Freiheit als Kritik nicht vorgängig im Subjekt angenommen werden. Vielmehr legt subjektivierungstheoretisches Denken es nahe, Freiheit als Kritik als ein Resultat von Subjektivierung aufzufassen – denn die Eigenschaften der Subjekte sind von Macht im Prozess der Subjektivierung instantiiert. Als paradigmatischen Fall einer solchen freiheitlichen Subjektivierung kann die genealogische Kritik gelten, die ihre Leser_innen dazu anregt, ihre eigene Subjektivierung kritisch zu reflektieren.

Doch mit dieser Feststellung der generellen Möglichkeit von Freiheit (durch Gesellschaftskritik) ist das Freiheitsproblem der Subjektivierung noch nicht gelöst, sondern nur verschoben. Denn die generelle Möglichkeit von Freiheit kann nicht als Lösung dieses Problems gelten, in dessen Zentrum die begründete Befürchtung steht, dass wir viel unfreier sind, als wir denken. Eine adäquate Antwort kann in der Umstellung der Modalitäten liegen: nicht allgemeine Aussagen der Möglichkeit, sondern Unterscheidungen verschiedener Wahrscheinlichkeiten sind sinnvoll. Entsprechend kann die Identifikation von solchen sozialen Situationen, in denen freiheitliche Subjektivierung wahrscheinlicher ist, als Lösung des Freiheitsproblems der Subjektivierung gelten. Es geht also darum, modal robuste Praxen bezüglich der freiheitlichen Subjektivierung zu identifizieren, also solche, die unter verschiedenen Umständen mit hoher Wahrscheinlichkeit freiheitlich subjektivieren. Dieses „Argument der modalen Robustheit“ ist der entscheidende Schritt meiner Argumentation über die existierende Literatur zu Foucault hinaus. Aus ihm leitet sich die Notwendigkeit ab, das Problem der Freiheit in eine Frage nach der Institutionalisierung von Freiheit zu transformieren.

Bis hierhin ist noch offen, wo genau Freiheit verortet und weiter untersucht werden sollte. So könnte beispielsweise ein dauerhaft stabiles freiheitliches Subjektivierungsregime einer bestimmten Protest- oder Subkultur, in der kritisch reflektiert wird, als Ort der Freiheit analysiert werden. Insbesondere die queere Kritik an Heteronormativität und die von ihr entworfenen gegenhegemonialen Identifikationsangebote, die ‚Normalität‘ subversiv umschreiben, könnten als Paradebeispiel für freiheitliche Subjektivierung untersucht werden, wie Amy Allen und viele andere es vorschlagen.

Doch eine solche Verortung von Freiheit in einem spezifischen politischen Projekt wird dem prozeduralistischen und konflikthaften Charakter von Freiheit nicht gerecht. Wenn Freiheit als ein bestimmtes ethisch-politisches Projekt festgeschrieben wird, dann verliert sie ihren begrifflichen Kern der immer weitergehenden Hyperreflexion und es wird suggeriert, dass die eine Art von ethisch-politischer Subjektivierung, die von der ethischen-politischen Freiheitstheorie als gut ausgezeichnet wurde, unumstritten sei. Dies ist jedoch ein unzulässiges Argument in einer postfundamentalistischen Argumentation. Darüber hinaus geht die Hermeneutik des Verdachts, die Freiheit als Kritik zugrunde liegt, davon aus, dass jede partikulare Politik der Freiheit leicht in Repression umschlagen kann. Deshalb ist es sinnvoll, Freiheit nicht nur in Protestbewegungen zu verorten, sondern die Fragestellung in eine demokratietheoretische zu transformieren, in der mit dem Problem der potentiell paternalistischen Normierungsansprüche von ethisch-politischen Projekten, also der Umstrittenheit von Freiheit, umgegangen werden kann.

Dieses erste Argument für die Verortung von Freiheit in demokratischen Institutionen ist noch aus der formalen Logik von Freiheit als Kritik abgeleitet, und ihm könnte widersprochen werden, indem man die Protestbewegungen so reflexiv konzipiert, dass sie gegen das Umschlagen in Repression gewappnet sind, während man gleichzeitig argumentiert, dass politische Institutionen grundsätzlich repressiv seien – von Rancière werden sie in diesem Sinn „Polizei“ genannt. Wenn man den Freiheitsbegriff aber – wie Amy Allen dies tut – in einer immanenten Kritik als normativen Wert der Spätmoderne rekonstruiert und damit das Ziel begründet, Freiheit für alle gesellschaftsweit zu verwirklichen, dann reicht der Fokus auf die (eigene) politische Protestbewegung nicht aus, sondern das allgemeine Institutionendesign der Gesellschaft rückt notwendig in den Fokus.

  1. Liberal-pluralistische Demokratietheorie

Ich habe auf den Begriff der Freiheit als Kritik zuerst vom demokratietheoretischen Begründungsproblem im Postfundamentalismus hingeleitet und ihn dann aus Foucaults Subjektivierungstheorie hergeleitet. Damit habe ich versucht, Freiheit als Kritik als den normativen Leitbegriff von postfundamentalistischer Demokratietheorie auszuweisen. In Differenz zu einer anarchistischen Perspektive wird damit gezeigt, dass Freiheit nur institutionentheoretisch verstanden werden kann; und in Weiterentwicklung des Postfundamentalismus, dass aus dem kontingenzbasierten Freiheitsbegriff konkrete Institutionalisierungsvorschläge folgen. Um eine kleine Andeutung dieser Folgen geht es im Folgenden.

Um die Unterscheidung des Liberalismus zwischen Moral und Ethik zu bemühen, sollte Freiheit auf der Ebene der Moral angesiedelt werden, also im allgemeinen politischen Institutionendesign der Gesellschaft verankert werden. Freiheit als Kritik hat hier die Funktion, in zwei Richtungen zu wirken: Einerseits fordert sie selbstreflexive, selbstkritische und änderungsoffene politische Institutionen, denn die Hermeneutik des Verdachts ist besonders wachsam gegenüber den Ansprüchen auf politische Universalisierung und den damit einhergehenden politischen Normierungen. Andererseits fordert sie die Einrichtung solcher Subjektivierungsregime, die zum Ziel haben, Freiheit als Kritik in allen Subjekten zu instantiieren. Freiheit als Kritik soll so auch auf alle ethisch-politischen Projekte wirken und ihren Mitgliedern die Fähigkeit geben, sich auch kritisch zu diesen ethisch-politischen Subjektivierungsregimen zu verhalten.

Der immer auch arbiträren ethisch-politischen Festsetzung von Freiheit kann nur durch eine weitere kritische Prozessierung begegnet werden. Der Anlass und die Energie zu dieser weiteren Prozessierung kommt dabei von den einzelnen Individuen, die sich transformieren und dabei auch die sie subjektivierenden Institutionen kritisieren und ändern. Dass sie dies tun, ist wahrscheinlicher, wenn sie freiheitlich subjektiviert wurden; die Dynamik der Institutionen kann aus der Perspektive der Freiheit als Kritik also durch die Institutionen selbst erzeugt werden.

Diese Forderung nach auf Dauer gestellter Kritik und Reflexion, also Prozeduralisierung anstatt ethisch-politische Universalisierung, ist nicht neu. Sie ist Grundthema der radikalen Demokratie und findet sich bei paradigmatisch in Leforts Rede vom leeren Ort der Macht. Der Ansatz der Freiheit als Kritik bietet einerseits eine weitere normative Begründung für die demokratische Institutionalisierung der Leerstelle der Macht, die aber aus Foucaults radikalem Freiheitsdenken abgeleitet ist – was vielleicht auch Foucault’sche (und andere) Anarchisten von der Denknotwendigkeit von Institutionen überzeugen kann. Und andererseits bietet er die subjektivierungstheoretische Grundlage für die Konzeption von radikaldemokratischen Institutionen und zeigt, dass freie und demokratische Subjekte durch Institutionen selbst produziert werden müssen, und nicht gleichsam als Material der Demokratietheorie vorausgesetzt werden können.

* Vortrag bei der Sektionstagung „Politische Theorie“ der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft, Hannover, 27.09.2017

[1] Eine solche systematische Entwicklung von Freiheit als Kritik ist die Intervention meiner Dissertation „Freiheit als Kritik. Die sozialphilosophische Debatte um Freiheit bei Foucault“, die im Frühjahr 2018 bei transcript erscheint. Die methodische Entscheidung, den Begriff aus einer Rekonstruktion und Kritik der sozialphilosophischen Debatte um Freiheit bei Foucault zu entwickeln ist darin begründet, dass Foucault selbst gar nicht systematisch am Problem der Freiheit gearbeitet hat, sondern erst vermittelt durch die Debatte an die politische Theorie anschlussfähig wird. So zeigt „Freiheit als Kritik“ nicht nur die demokratietheoretischen Konsequenzen von Foucaults Freiheitsdenken auf, sondern ist auch eine systematische Rekonstruktion der unterschiedlichen Arten, mit dem Problem der Freiheit bei Foucault umzugehen.

© Karsten Schubert

Dr. Karsten Schubert ist wissenschaftlicher Mitarbeiter und PostDoc-Fellow bei der Bremen International Graduate School of Social Sciences (BIGSSS) an der Universität Bremen. Seine Forschungsschwerpunkte sind zeitgenössische kritische Sozialphilosophie und politische Theorie, Menschenrechtspolitik und Rechtsphilosophie, und queere und antirassistische Kritik. Nach seiner Promotion in Philosophie an der Universität Leipzig erscheint „Freiheit als Kritik. Die sozialphilosophische Debatte um Freiheit bei Foucault“ im Frühjahr 2018 bei transcript. Zuvor war Schubert Visiting Scholar an der Cardozo Law School (Herbst 2013) und der New School for Social Research (2014-2015, Philosophy) in New York City und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für politische Theorie an der Universität Duisburg-Essen (2015-2017).

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