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Klimanotstand – jetzt!

Veröffentlicht am 11. Juni 2019

„Klimanotstand“ – was heißt das eigentlich? Der Begriff steht für einen Bewusstseinswandel. Wer den Klimanotstand ausruft, anerkennt, dass er/sie sich nicht in einer Situation einer Krise, sondern in der Situation einer Katastrophe befindet. Nur eine Katastrophe legitimiert die Ausrufung eines Notstandes. Mit der Ausrufung des Notstandes geht deshalb das Bekenntnis einher, dass die Katastrophe nicht etwas ist, das in der Zukunft droht, sondern dass wir uns schon in der Situation einer Katastrophe befinden. Durch das rapide Artensterben verschwinden nicht nur viele Tier- und Pflanzenarten für immer. Mit diesem Aussterben sind die Lebensgrundlagen aller Lebewesen bedroht. Die Ausrufung des Klimanotstandes als symbolischer Akt verleiht der Katastrophe eine sinnbildhafte Repräsentanz. Der Klimanotstand avanciert somit zu einem Instrument, die Katastrophe auf der politischen Ebene sinnlich erfahrbar werden zu lassen.

Der Klimanotstand ist ein symbolischer Akt, der aber auch eine rechtliche Dimension besitzt: Ein Notstand tritt ein, wenn der Staat in seiner Existenz gefährdet ist oder wenn er seiner Aufgabe als Rechtsstaat, das Leben der Bürger*innen zu schützen, nicht mehr nachkommt. Letzteres zwingt zu zivilem Ungehorsam. Ziviler Ungehorsam ist ein symbolischer Akt, der moralisch legitimiert ist. Er stellt nicht die Rechtsordnung im Ganzen in Frage. Im Gegenteil. Er steht für die Einhaltung derselben durch einen partikularen gesetzlichen Regelbruch ein. Zivilgesellschaftliche Akteur*innen zielen durch Akte zivilen Ungehorsams darauf ab, Bürger*innen und Entscheidungsträger*innen für die Katastrophe zu sensibilisieren und ihre Unterstützung für die Ausrufung des Notstandes zu erhalten, um die Lebensgrundlagen aller Lebewesen zu schützen. Durch Proteste zivilen Ungehorsams für die Ausrufung des Klimanotstandes sollen Bürger*innen an ihre Souveränität erinnert werden. Der Klimanotstand ist also ein Notstand von unten: von oben ausgerufen, aber von unten eingefordert.

Die Ausrufung des Klimanotstandes ist nicht identisch mit der Ausrufung eines Ausnahmezustandes, der das Recht auf bestimmte Zeit außer Kraft setzt. Es geht nicht um die Einschränkung von Grundrechten, sondern um deren Einhaltung: Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit etc. Mit der Ausrufung des Notstandes geht die Pflicht einher, bei allen Entscheidungen alle Aspekte aus der Perspektive des „Global Warming“ zu betrachten. Der Notstand zwingt Entscheidungsträger*innen dazu, notwendige Schritte jenseits gängiger pragmatischer Lösungen einzuleiten, um die Erwärmung der Erde auf 1,5° zu beschränken. Die Ausrufung des Klimanotstandes beinhaltet zudem, diesen immer wieder neu auf die jeweiligen politischen Fragestellungen hin zu interpretieren. Mit diesen Interpretationen geht eine stetige Aktualisierung des Notstandes einher.

Entscheidungsträger*innen könnten den symbolischen Charakter als ein bloßes Zeichen abtun, das lediglich dazu verpflichte, alle Entscheidungen immer auch aus der Perspektive des Klimaschutzes zu betrachten. Wer den Klimanotstand so versteht, wird die intendierte Priorisierung des Klimaschutzes immer wieder unterlaufen. Nicht zuletzt durch den Hinweis auf die Wirtschaftlichkeit bestimmter Entscheidungen. Damit das mit dem Klimanotstand gegebene Versprechen nicht gebrochen wird, fordert die weltweite Bewegung „Extinction Rebellion“, gleichzeitig mit der Ausrufung des Klimanotstandes Einwohner*innenversammlungen einzuberufen, die die Umsetzung des Notstandes permanent kontrollieren. 

Die Ausrufung des Klimanotstandes ist der erste Schritt, um Praktiken zu implementieren, die der Höhe der Herausforderung gerecht werden.

© Jürgen Manemann

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2 Kommentare

  1. Mit anderen Worten: es ist zunächst nur wieder einmal eine reine Begriffsklauberei, mit dieser der Anschein erweckt wird, es würde sich jetzt endlich etwas ändern. Das ist eine geschickte Falle, aber sie bedeutet das im Endeffekt wieder nichts gemacht wird. Wie erwartet. Aber das zählt alles nicht. Das Suffix: „-notstand“ hört sich halt schonmal alarmierend an und so als könnten jetzt endlich Beschlüsse folgen, die dem Präfix: „Klima-“ tatsächlich behilflich sind. Dem ist aber nicht so.

    • Damit der „Klimanotstand“ keine bloße Rabulistik bleibt, müssen Bürger*innen-/Einwohner*innenversammlungen einberufen werden, welche die politische Umsetzung kritisch begleiten.

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