Annemarie Pieper
Werfen wir zunächst einen Blick auf unser Alltagsverständnis. Wenn wir für uns Freiheit beanspruchen, so verlangen wir damit, dass jeder tun und lassen kann, was ihm beliebt, sofern und solange er dadurch die Freiheit anderer nicht oder jedenfalls in keiner unzumutbaren Weise beeinträchtigt. Die Freiheit des laisser faire ist daher jene Vorstellung von Freiheit, die wir auf Anhieb mit dem Wort Freiheit assoziieren. Entsprechend halten wir eine totale Unabhängigkeit in materieller Hinsicht für das Allerwünschenswerteste, weil wir glauben, dann völlige Wahlfreiheit zu haben und uns jeden Wunsch erfüllen zu können. Freiheit bedeutet in diesem Verständnis einerseits Befreiung von der Mühsal des Gelderwerbs durch Arbeit und damit Freiheit von unzähligen anstrengenden Verrichtungen und Verantwortlichkeiten, welche die Ausübung eines Brotberufs mit sich bringt. Andererseits eröffnet sich all denjenigen, die sich die Freiheit des laisser faire erlauben können, ein unerschöpfliches Reservoir an Möglichkeiten, ihre Freiheit zu nutzen; ja sie können sich selbst die Freiheit nehmen, nichts zu tun. Es spielt letztlich keine Rolle, was man dann wählt, ob man bloß tut, wozu man gerade Lust hat, oder sich daran freut, wie der Reichtum Tag für Tag wächst, ob man als großer Mäzen auftritt und junge Talente fördert, oder ob man in die Welt hinauszieht auf der Suche nach Abenteuern.
Zum Alltagsverständnis von Freiheit
Was uns an der Vorstellung des laisser faire so fasziniert, ist der Gedanke einer unbegrenzten, undeterminierten Freiheit, die uns keinerlei Bindung, keinerlei Verpflichtung auferlegt, außer solchen, die wir selbst wählen. Kant hat diese Art von Freiheit (im Sinne von Willkür) als ein Leben beschrieben, in dem einem alles nach Wunsch und Willen gehe. Voraussetzung dafür wäre allerdings ein Schlaraffenland mit unerschöpflichen Ressourcen. Bei Licht besehen ist dieser Traum von der großen Freiheit jedoch alles andere als ein wünschenswertes Szenario. Vermutlich würde die Erde nicht einmal zwei Menschen verkraften, die schrankenlos frei sind, ohne sich gegenseitig ins Gehege zu kommen. Vollends unmöglich wird der Gedanke der Willkür im Hinblick auf die Milliarden Menschen, die heute die Weltbevölkerung bilden. Ein Krieg aller gegen alle wäre das Resultat, weil bedenkenlos ausgerottet wird, wer der eigenen Freiheit im Weg steht. Trotzdem ist der Begriff der Willkürfreiheit wichtig, weil wir von ihm ausgehend die notwendigen Einschränkungen einer Freiheit, die nicht nur meine Freiheit, sondern die Freiheit aller ist, besser einschätzen können.
Für aufgeklärte Menschen ist ohne Weiteres einsichtig, dass man jedem Mitglied der Gemeinschaft ebenso viel Freiheit zugestehen muss, wie man für sich selbst fordert. Jeder hat das Recht auf die gleiche Freiheit, und wo immer Freiheit eingeschränkt wird, muss dies um der größeren Freiheit aller willen geschehen. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Allgemeinheit. Individuelle Freiheit und kollektive Freiheit bedingen einander wechselseitig. Einer allein kann nicht frei sein. In einer Gemeinschaft von Unfreien ist auch der Einzelne nicht frei.
Die Selbstbegrenzung der Freiheit aus Freiheit und um der Freiheit aller willen findet ihren Niederschlag in den Normen der Moral und des Rechts, die in Form ungeschriebener oder geschriebener Gesetze menschliches Handeln an Regeln binden und damit die Gesamtheit möglicher Freiheiten im Hinblick auf den legitimen Freiheitsanspruch jedes Individuums einschränken. Nur im Horizont dieser Selbsteinschränkung des freien Könnens durch selbst gesetzte Grenzen kann sich die dem Menschen angemessene Freiheit entfalten. Bindungen, die nicht von außen als Zwang auferlegt werden, sondern selbst gewählt sind, sind ein Produkt der Freiheit.
Freiheit und Sklaverei
Nicht nur die Philosophie, sondern auch die Literatur und viele Redensarten tragen dazu bei, das mit Freiheit Gemeinte besser zu verstehen. Eine ganze Reihe von Quellen konfrontieren Freiheit und Sklaverei. So finden wir unter Goethes Memoiren und Reflexionen die folgende: „Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein. – Es darf sich einer nur für frei erklären, so fühlt er sich den Augenblick als bedingt. Wagt er es, sich für bedingt zu erklären, so fühlt er sich frei.“ Ähnlich äußert sich auch der Tempelherr in Lessings Nathan der Weise: „Es sind nicht alle frei, die ihrer Ketten spotten.“ Niemand ist somit bloß deshalb frei, weil er alle Unfreiheiten zu durchschauen vermeint. Auch ein Bewusstsein von Freiheit ist noch kein hinreichendes Kriterium dafür, dass einer wirklich frei ist. Es kommt offenbar nach Goethes Meinung darauf an, dass man erst dann, wenn man die Zusammengehörigkeit von Freiheit und Unfreiheit, von Unbedingtheit und Bedingtheit des Menschen in sich selbst entdeckt, eine Ahnung davon bekommt, was Freiheit trotz und in der Unfreiheit ist.
Dies kommt auch in Goethes Gedicht „Der Genuss“ zum Ausdruck, wo es heißt: „Man kann in wahrer Freiheit leben / Und doch nicht ungebunden sein.“ Noch stärker betont dies Matthias Claudius in „Ein gülden ABC“, wo er sagt: „In dir ein edler Sklave ist, / Dem du die Freiheit schuldig bist.“ Hier verkehrt sich plötzlich das Bild vom Herrn als dem Freien und vom Sklaven (bzw. den Fesseln) als dem Unfreien. Freiheit und Bindung, sofern es sich um eine Selbstbindung handelt, gehören untrennbar zusammen. Der sich emanzipierende Mensch, der sich darum bemüht, allem Unfreien, Unterdrückten, Sklavischen in ihm die Freiheit zu geben, hat als Ziel vor Augen nicht die totale Ungebundenheit oder Bindungslosigkeit, sondern eine Art von Bindung, die eben dadurch, dass sie ihm nicht von außen auferlegt wird wie ein Joch, sondern eine selbst gewählte ist, ein Produkt der Freiheit ist.
Willkür und Freiheit
Damit sind wir bei einer Unterscheidung angelangt, die für das Verständnis von Freiheit wichtig ist, nämlich bei der anfangs bereits erwähnten Unterscheidung zwischen Willkür und Freiheit. Jene Freiheit, die der Mensch erkämpft, indem er alles abzuschütteln versucht, was ihn zum Sklaven macht, der nur das tut, was ein anderer ihm befiehlt –, jene Freiheit also, die durch den Akt der Selbstbefreiung von vorgegebenen Zwängen erstrebt wird, ist keine schrankenlose Freiheit, wie sie als die Freiheit der Berge oder als die Freiheit der Meere beschrieben wird.
Der Begriff der Willkür im Sinne einer totalen, unumschränkten Freiheit ist ein Grenzbegriff, der dazu dient, die menschliche Freiheit als eine Freiheit zu bestimmen, die sich selbst Grenzen setzt, nicht um die Freiheit aufzuheben, sondern um mehr Freiheit zu ermöglichen. Grenzenlose Freiheit ist unmenschlich. Dies meint auch Dostojewskij, wenn er in Die Dämonen schreibt: „Ausgehend von schrankenloser Freiheit ende ich in unumschränktem Despotismus.“ Der französische Existenzphilosoph und Nobelpreisträger Albert Camus hat diese Ansicht geteilt. Die von den Menschen erkämpfte Freiheit hat Grenzen – an der Freiheit der anderen. Absolute Freiheit ist für Camus eine maßlose Freiheit, eine Freiheit, die kein Maß anerkennt und damit in den Nihilismus führt. Der Nihilismus mündet in den Grundsatz: Alles ist erlaubt. Dieses ‚Alles ist erlaubt‘ ist der Leitspruch der reinen Willkür, einer Freiheit, die sich nicht an der Freiheit der anderen begrenzt und die über viele Jahrhunderte erkämpften Freiheiten zunichte macht.
Grenzenlosigkeit im Sinne von Maßlosigkeit ist also keineswegs erstrebenswert. Zwar wünschen wir uns oft eine grenzenlose Liebe, ein grenzenloses Wachstum der Wirtschaft oder ein Glück ohne Ende. Aber aus der Erfahrung wissen wir nicht nur, dass es dergleichen für ein endliches Wesen nicht gibt, sondern begreifen bei genauerem Nachdenken auch, dass Grenzenlosigkeit nicht einmal wünschenswert ist. Unter dem Grenzenlosen stellt man sich etwas Unendliches vor, das sich als eine vollständige Offenheit und Weite darstellt. Ein Leben im Grenzenlosen zu führen, würde bedeuten, dass alle unsere Wünsche, Interessen und Bedürfnisse ins Leere laufen, da es nichts Widerständiges gibt, was sie aufhalten und zur Erfüllung bringen könnte. Was den Menschen als menschliches Wesen auszeichnet, ist gerade die Fähigkeit, sich selbst Grenzen zu setzen, nicht weil er Grenzen besonders liebt, sondern weil ihm im Setzen von Grenzen seine Freiheit bewusst wird. Das klingt paradox und bedarf der Erläuterung.
Die Notwendigkeit von Regeln
Wenn wir nicht als Feinde miteinander umgehen wollen, sondern als Individuen, die sich gegenseitig respektieren, brauchen wir Regeln, an denen wir unsere Willensbildungsprozesse und Handlungen ausrichten. Moralische Normen und Rechtsgesetze sind solche Regeln, die die Freiheit aller einschränken, jedoch gerade nicht um die Freiheit aufzuheben, sondern um allen so viel Freiraum wie möglich zu geben. Die Freiheit des einen hat ihre Grenze an der Freiheit der anderen, denen ich ebensoviel Freiheit einräumen muss, wie ich für mich fordere.
Damit in der Grenzenlosigkeit des Handlungsspielraums alle die vielen individuellen Freiheitsansprüche miteinander vereinbar sind und niemand unverhältnismäßig privilegiert bzw. benachteiligt wird, bedarf es gemeinsamer Vereinbarungen darüber, wo dem menschlichen Handeln Grenzen gezogen werden müssen. Solche moralischen und rechtlichen Vereinbarungen beruhen in unserer westlichen Hemisphäre auf Wertvorstellungen, die sich in der humanistischen Tradition herausgebildet und in den Menschenrechten ihren Niederschlag gefunden haben. Menschliches Leben ist danach ein Grundwert, der jeder Person diskussionslos zugestanden werden muss, wie beschädigt in physischer, psychischer oder moralischer Hinsicht ein einzelner Mensch auch sein mag. Das gleiche gilt für die Menschenwürde, die es verbietet, Menschen für bestimmte Zwecke zu instrumentalisieren oder sie wie Sachen zu behandeln.
Ausdrücke wie du sollst nicht, du darfst nicht, es ist verboten und dergleichen verweisen auf jene Grenzen, die wir unserem Handeln freiwillig an anderen Personen setzen, die zu töten, zu foltern, zu erniedrigen und damit in ihren Rechten zu verletzen, wir uns untersagen. Nicht nur deshalb, weil wir selber nicht getötet, gefoltert, erniedrigt werden wollen, sondern weil wir eingesehen haben, dass wir keinerlei vernünftige Argumente haben, um einen Wertunterschied zwischen den Menschen zu begründen, dass Humanität vielmehr etwas ist, das wir uns gegenseitig schulden, insofern gerade darin die Würde liegt, die wir uns als Mensch zuschreiben.
Menschenrechte
Die Menschenrechte werden, wie wir wissen, de facto nicht überall in der Welt in gleicher Weise respektiert, im Gegenteil: Die von Amnesty International dokumentierten unzähligen Menschenrechtsverletzungen, die tagtäglich in der ganzen Welt passieren, bilden nur die Spitze eines Eisbergs, und die Brutalität, mit welcher Menschen andere Menschen ihre Verachtung spüren lassen, weckt Zweifel an der Verbindlichkeit der Menschenrechte. Und doch sind sie gültig. Eine Norm – wie zum Beispiel die, dass man wahrhaftig sein oder sich gerecht verhalten soll – wird nicht dadurch überflüssig, dass die meisten von uns hin und wieder lügen oder ungerecht sind. Es gibt viele Gründe, warum wir durch Normverletzungen immer wieder die Grenze übertreten, die wir uns selbst gezogen haben: Trägheit, Bequemlichkeit, Egoismus, Rachsucht, Neid usw. nennen nur einige davon. Aber dadurch wird nicht die Geltungskraft der übertretenen Normen außer Kraft gesetzt. Wir disqualifizieren im Gegenteil uns selbst bzw. unser humanes Selbstverständnis durch Handlungen, von denen wir bei Licht besehen nicht wollen können, dass sie ausgeführt werden, eben weil wir damit einen falschen Gebrauch von unserer Freiheit machen, der die humanen Grundlagen unserer Gemeinschaft zerrüttet.
Tabus
Etwas weniger fundamental als die Menschenrechte und die ihnen zugrundeliegenden Grundwerte sind jene regional unterschiedlich ausgeprägten Normen, die wir als Tabus bezeichnen – auch diese verstanden als selbst gesetzte Grenzen. Ein Tabu markiert eine verbotene Zone, deren Grenze zu berühren oder gar zu überschreiten mit Sanktionen belegt wird. Der durch das Tabu ausgegrenzte Bezirk wird als unantastbar deklariert, weil er ein heiliger oder für sittlich erklärter Ort ist. Eines der ältesten und in unserer Kultur wohl bekanntesten Tabus ist der Baum der Erkenntnis, von dem zu essen Adam und Eva im Alten Testament von Gott verboten wurde. Die schrecklichen Folgen dieses Tabubruchs, durch welchen die ersten Menschen eine Grenzlinie überschritten, die Gott zwischen dem menschlichen und dem göttlichen Machtbereich gezogen hatte, stellten sich mit der Vertreibung aus dem Paradies ein. War der Garten Eden jener geschützte Bereich, in welchem Menschen, Tiere und Pflanzen in friedlicher Gemeinschaft mit Gott lebten, so erwies sich die Welt außerhalb dieser Sinnfülle als ein unfruchtbares Chaos, das der Mensch unter Aufbietung aller seiner Kräfte erst als sinnvollen Bereich, als neues Paradies gestalten musste, indem er kleine Lebensräume aus der Natur ausgrenzte und sich darin einrichtete, ohne doch je das Verlorene als Ganzes wieder zurückzugewinnen.
Eines der größten Tabus, das in den vergangenen Jahrzehnten immer brüchiger geworden ist, ist die Sexualität. Wurden noch vor nicht allzu langer Zeit die damit zusammenhängenden Probleme aus Gründen der Schamhaftigkeit, aber auch der Verklemmtheit und Prüderie totgeschwiegen, so hat die Aufklärung mittlerweile längst die Schulen erreicht und bereitet die Kinder mit mehr oder weniger tauglichem Material auf die Pubertät und die Gefahren eines unkontrollierten Umgangs mit dem eigenen Körper vor. Während die älteren Generationen vielfach ihre liebe Mühe haben mit der von ihnen als Hemmungslosigkeit aufgefassten sexuellen Unbefangenheit, die viele Jugendliche heute an den Tag legen, verstehen diese die ganze Aufregung nicht, weil sie die Schamgrenzen anders ziehen als ihre Eltern und Großeltern.
Aber Grenzen ziehen auch sie, nur nicht in dem engen Maß, das den sexuellen Umgang auf die Ehe beschränken will, und erst recht nicht auf den von der Kirche vorgegebenen Zweck der Fortpflanzung. An diesem Beispiel zeigt sich, dass ein Tabu an Restriktivität verliert, wenn die Grenzen, die es zieht, die menschliche Freiheit in einem als unerträglich empfundenen Ausmaß restringieren. In ihrem Intimbereich wollen sich die meisten Menschen heute keine Vorschriften mehr von fremden Autoritäten machen lassen, sondern selber bestimmen, mit wem sie sich auf welche Weise zu welchem Zweck einlassen. Die einzige Grenze, die sie anerkennen, ist die Verantwortung, die sie gegenüber sich selbst und dem Partner bzw. der Partnerin haben. Auch die Scham hat viele Gesichter, obwohl Pornographie nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschreitet, sondern eine Form von Schamlosigkeit inszeniert, die unterstellt, Sexualität sei eine öffentliche Spielwiese, auf der alles erlaubt ist, was der Phantasie einfällt.
Das Gewissen
Normverletzungen und Tabubrüche als unerlaubte Grenzüberschreitungen im zwischenmenschlichen Bereich rufen das Gewissen auf den Plan. Das Gewissen erhebt nicht nur seine Stimme, sondern es beißt geradezu („Gewissensbisse“), wenn wir etwas planen oder getan haben, das gegen die Regeln verstößt, die anzuerkennen wir gelernt haben. Das Gewissen ist somit der Grenzwächter über unser moralisches Verhalten, der uns ständig daran erinnert, dass unser Handeln nicht beliebig ist, sondern sich dort, wo unsere eigene Freiheit oder die unserer Mitmenschen auf dem Spiel steht, an Umgangsformen und Pflichten gebunden ist, die ein einvernehmliches Miteinanderleben ermöglichen. Das Gewissen als die richterliche Instanz in uns mahnt uns, die Menschen, mit denen wir es zu tun haben, als gleichberechtigte und gleichwertige Personen zu behandeln, an deren Rechten unsere Wünsche ihre Grenze haben. Zwar spricht aus dem Gewissen oft die Stimme der Eltern, der Lehrer, der Kirchen oder sonstiger Autoritäten, deren Gebote und Verbote wir im Verlauf eines langjährigen Erziehungsprozesses verinnerlicht haben. Doch als mündige Menschen sind wir dazu aufgerufen, uns unser eigenes Urteil zu bilden, das heißt unsere Vorurteile zu überdenken, die einer falschen, verengten Grenzziehung Vorschub leisten, was auf jene Geisteshaltung hinausläuft, die wir als Borniertheit zu bezeichnen pflegen. Es gilt, nur diejenigen Normen als sinnvolle Begrenzungen unseres Handelns anzuerkennen, welche die größtmögliche Freiheit aller Individuen zulassen, die eine Gemeinschaft bilden.
Freiheit ist keine Naturanlage, keine Eigenschaft des Menschen, die er von Geburt an mitbringt. Freiheit ist in allen Lebensbereichen eine durch Proteste und Revolutionen erkämpfte Unabhängigkeit von äußeren Zwängen. Niemand ist anders frei, als indem er sich mit sich selbst, mit seinen Mitmenschen und der Natur auseinandersetzt – allerdings nicht um Sieger zu sein und sich zum Herrn über sich selbst, die Mitmenschen, die Natur aufzuschwingen. Das war lange Zeit ein Missverständnis von Freiheit nach dem Paradigma von Herrschaft und Knechtschaft. Freiheit im Sinne von Herrschaft bleibt korrelativ bezogen auf Unfreiheit in Gestalt von Sklaventum und Unterdrückung. Dies weist das Grimmsche Wörterbuch schon für die älteste Ausdrucksweise von Freiheit nach: goth. freihals (ahd. frîhals, lat. collum liberum) bedeuteten den Hals, der kein Joch trägt. Erst im Mittelhochdeutschen und Neuhochdeutschen wurden die Abstrakta Freithum und Freiheit gebildet. Der Freihals war somit ursprünglich jemand, der kein Leibeigener war, anderen aber ein Joch auferlegen und sie zu Unfreien machen durfte.
Anerkennung von Eigenrechten
Wenn man Freiheit nach dem Muster von Herrschaft und Knechtschaft versteht, denkt man hierarchisch und diskriminiert die unterworfene Seite. In Bezug auf das Verhältnis zu sich selbst wurde Körperbeherrschung lange Zeit als Diktat des Verstandes über die natürlichen Triebe aufgefasst, die als an sich wertlose Bedürfnisse zu unterdrücken waren. Was das zwischenmenschliche Verhältnis betrifft, so degradiert die Herrschaft von Menschen über Menschen die Beherrschten zu Untermenschen. Und die Herrschaft über die Natur hat die natürlichen Ressourcen zu einem Warenlager herabgewürdigt, aus dem man sich nach Belieben bedienen kann. Kein Wunder, dass der malträtierte Körper, die unterdrückten Menschen und die ausgebeutete Natur sich zur Wehr setzen und die als Ausübung von Macht missverstandene Herrschaftsfreiheit bekämpfen.
Freiheit im eigentlichen Sinn beruht auf Anerkennung der Eigenrechte des Körpers, der Mitmenschen, der Natur. Anerkennung respektiert eine Grenze der Freiheit, ein Maß, das jegliche Gewaltanwendung verbietet und dazu nötigt, über Gleichberechtigung nachzudenken. Freiheit ist kein Privileg für die Mächtigen, Freiheit ist ein moralisches Prinzip, das dazu auffordert, allem Lebendigen den Freiraum zuzugestehen, den es für seine spezifische Selbstentfaltung braucht. Anerkennung spaltet nicht mehr in ein feindliches Oben und Unten, sondern setzt auf eine friedliche Koexistenz von Verschiedenen, aber Gleichberechtigten.
So hat Friedrich Schiller Freiheit über die Metapher des Spiels definiert: Der Mensch ist nur da ganz Mensch, wo er spielt. Spielen heißt: das gesamte Potenzial des Menschen zu mobilisieren, seine Verstandeskräfte ebenso wie seine Sinne, seine Phantasie und seine körperliche Geschicklichkeit. Anstatt sich jeweils auf Kosten der anderen Fähigkeiten profilieren zu wollen, spannen sie sich zusammen, und das Resultat ist ein Individuum, das sich gleichsam selbst als Kunstwerk hervorgebracht hat, als eine Gesamtkomposition, die in sich stimmig ist, weil alle Kräfte – nämlich die von Kopf, Herz, Hand und Bauch – das Ihre zu ihr beigetragen haben.
Auch im zwischenmenschlichen Bereich würde die Ablösung des Paradigmas von Herrschaft und Knechtschaft durch die Metapher des Spiels ein der Freiheit angemesseneres Selbstverständnis hervorbringen. Gerechtigkeit, Fairness, Solidarität lassen Raum für eine Freiheit, die quer zu allen die Menschen trennenden Interessenkonflikten und Machtansprüchen jedem Individuum gleiche Chancen eröffnet, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Was schließlich die Natur betrifft, so sind wir hinreichend informiert über die Schäden für uns selbst, unsere Umwelt und die nachfolgenden Generationen, die durch eine rücksichtslose Ausbeutung natürlicher Ressourcen und rigorose Eingriffe in natürliche Prozesse entstanden sind. Wir haben uns mit Hilfe der Technik die Erde wahrlich untertan gemacht und dabei das ökologische Gleichgewicht empfindlich gestört. Die Herrschaft des Menschen über die Natur hat ihm Freiheit und Unabhängigkeit auf Kosten der Natur gebracht, um den Preis, dass die vier lebensnotwendigen Elemente Wasser, Luft, Feuer und Erde aus den Fugen geraten sind. Ob sich der zerstörerische Prozess noch umkehren lässt, ist eine offene Frage. Aber in jedem Fall ist ein Umdenken nötig, das eine neue kosmische Allianz zwischen Mensch und Natur zum Ziel hat, deren Eigengesetzlichkeit es wieder stärker zu respektieren gilt.
Der Weg in die Freiheit führt über Verpflichtungen, die auf dem einfachen Grundsatz beruhen: Verletze nie ohne zureichenden Grund die Freiheitsrechte einer anderen Person – weder im privaten noch im beruflichen und politischen Umfeld. Der Protest gegen Gewalt ist gefordert, wo immer diese Rechte missachtet werden! Um noch einmal Albert Camus heranzuziehen. Die Auflehnung, die Empörung gegen Ungerechtigkeit und Gewalt steht im Zentrum seines Essays „Der Mensch in der Revolte“. Absolute Freiheit ist mörderisch; sie tritt die Würde des Menschen mit Füßen. Geteilte Freiheit hingegen erkennt im Mitmenschen ein gleichberechtigtes Wesen an, mit dem man solidarisch ist. Die Revolte, so Camus, setzt „der Unterdrückung eine Grenze, jenseits welcher die allen Menschen gemeinsame Würde beginnt“. Als höchsten Wert bestimmt sie die „durchsichtige Komplizenschaft der Menschen untereinander“, die „Solidarität der Kette, die sie als Menschen einander ähnlich macht und miteinander verbündet“.
Willens- und Handlungsfreiheit
Im letzten Teil möchte ich auf eine Unterscheidung eingehen, die die Freiheitsproblematik noch einmal aus einer anderen Perspektive beleuchtet, auf die Unterscheidung zwischen Willensfreiheit und Handlungsfreiheit. Willensfreiheit besteht darin, sich ohne fremdes Diktat eigene Ziele zu setzen, während Handlungsfreiheit in der Wahl der geeigneten Mittel und Wege zu den gesetzten Zielen zum Zuge kommt.
Was die Willensfreiheit betrifft, so wurden die Einschränkungen seitens eines fremden Willens und die damit verbundenen Vorschriften in Bezug auf das, was man wollen soll, als Beeinträchtigung des Selbstbestimmungsrechts empfunden. Dies führte zu der Auffassung, dass der mündige Mensch kraft seiner Vernunft legitimiert ist, zu wollen, was er will, und sich diese Freiheit weder durch einen göttlichen Willen noch durch andere Autoritäten beschneiden lassen darf. Mit Freiheit im Sinne von Autonomie ist jedoch, ich wiederhole es, keine regellose Freiheit gemeint, nicht die sogenannte Willkürfreiheit, sondern eine bindungswillige Freiheit, die ihre eigenen Regeln als verbindlich anerkennt, da sie zur Sicherung und Aufrechterhaltung der Ausgangsbedingungen dienen, unter denen ein Leben in Freiheit möglich ist.
Bei der Handlungsfreiheit sind die Einschränkungen anders als bei der Willensfreiheit nicht normativer, sondern faktischer Art. Wer im Gefängnis sitzt, kann nicht gehen, wohin er will. Aber auch die Ungunst der Umstände, knappe Ressourcen, die Tücke des Objekts, unvorhergesehene Hindernisse oder zufällig eintretende Ereignisse reduzieren die Handlungsmöglichkeiten, im Extremfall sogar auf Null. Wir sind demnach keineswegs so Herr unserer Handlungen wie wir Herr unseres Willens sind. Immanuel Kants Diktum „Du kannst, denn du sollst“ bezieht sich auf den Willen, nicht auf die Handlung. Ich kann mich in meinem Wollen jederzeit selbst bestimmen, weil ich es soll; und ich soll es, weil ich immer schon frei sein will.
Vier Einschränkungen der Handlungsfreiheit
Im Bereich des Handelns hingegen kann ich nicht ohne Weiteres den als den besten erkannten Weg einschlagen. Die Einschränkung des Handlungsspielraums durch andere Menschen sowie durch außermenschliche Konstellationen und Faktoren werden in der Regel gemäß dem bereits erwähnten Herrschafts-Knechtschafts-Paradigma als eine Form der Macht aufgefasst, wobei die handelnde Person sich als unterlegen erfährt. Durch ein mächtiges Geschick oder einflussreichere Menschen wird sie daran gehindert, die Handlung auszuführen, die ihren eigenen freien Willensentschluss auf die bestmögliche Weise umsetzt.
Eine andere Form der Einschränkung von Handlungsfreiheit liegt vor, wenn jemand – wiederum durch Menschen oder die Umstände – dazu gezwungen wird, eine Handlung auszuführen, die er nicht gewollt hat. In dem Fall wird man also nicht durch Fremdeinwirkung daran gehindert, etwas zu tun, was man will, sondern ist gezwungen, etwas zu tun, was man nicht will. Eine Erpressung zum Beispiel ist eine solche unfreiwillige Handlung, die zu unterlassen einem nicht frei steht. Man wird zum Erfüllungsgehilfen eines anderen, der diktiert, was man zu tun hat. Die Handlung wird dann nicht zur Erreichung eines selbst gewählten Ziels ausgeführt, sondern um das Eintreten eines Ereignisses zu verhindern, das man nicht will: die Tötung einer Geisel, das Ans-Licht- Kommen einer Verfehlung.
Dies trifft auch auf andere Fälle zu, in denen jemand etwas tut, was er ursprünglich nicht gewollt hat. Er will Schlimmeres abwenden oder verhüten, indem er billigend in Kauf nimmt, dass er Dinge tut, die er normalerweise nach Kräften vermeiden würde. So entscheiden wir uns im Alltag häufig für das kleinere Übel, wenn eine Option für das Gute nicht möglich ist und wir nur die Wahl zwischen Übeln haben.
Zwei weitere Formen der Einschränkung von Handlungsfreiheit unterscheiden sich von den beiden ersten dadurch, dass die Beschränkung nicht von außen, durch die Umstände oder durch andere Menschen geschieht, sondern gleichsam von innen erfolgt, durch die handelnde Person selber. Die Redeweise, jemand sei Sklave seiner Triebe, unterstellt, dass der Betreffende abhängig ist von etwas in ihm, genauer: Er hat sich selber abhängig gemacht von einem Begehren, das er nun willentlich nicht mehr zu beeinflussen vermag. Diese Abhängigkeit ist keine erzwungene, sondern eine frei gewählte, obwohl sie im Verlauf der Zeit nicht mehr ohne Weiteres aufgegeben werden kann. Wer abhängig geworden ist etwa von Genussgiften wie Zigaretten, Alkohol, Drogen, hat sich am Anfang frei entschieden, sich solche Mittel zuzuführen, sei es als Stimulans, sei es zur Tröstung, zur Betäubung oder zur Erzeugung von Glücksgefühlen.
Allerdings räumen wir süchtig Gewordenen meistens mildernde Umstände ein in einer Welt, die für manche unerträglich ist und die Kräfte vieler überfordert, sodass sie in eine Lebenskrise geraten, aus welcher sie keinen Ausweg mehr sehen. Deshalb lassen sich solche Einschränkungen von Handlungsfreiheit bis zu einem gewissen Grad auch der zweiten Kategorie zuordnen, der gemäß jemand gezwungen ist, etwas zu tun, was er recht verstanden eigentlich nicht will. Er ist auf etwas fixiert, das zu wollen oder nicht zu wollen ihm nicht mehr frei steht, obwohl es ihm einmal frei gestanden hat. Da jedoch niemand als Trinker oder Raucher geboren wird, und da man im Normalfall unterstellt, dass es für den einzelnen auch andere Möglichkeiten gibt, seine Probleme zu lösen, stand es ihm anfangs frei, sich anders zu entscheiden, zumal ein aufgeklärter Mensch heute über die Gefahren der Gewöhnung zureichend informiert ist.
Nun könnte man sagen, in irgendeiner Weise binden wir uns immer, und warum soll sich einer nicht in eine selbst gewählte Abhängigkeit von etwas begeben, das ihm Spaß macht, ihn beglückt oder eine Lebensqualität verschafft, ohne die sein Leben ärmer wäre. Das Problem dabei ist die Unfreiheit, die langfristig die Ausgangsbedingungen freier Selbstbestimmung aushebelt und die Person eben zum Sklaven ihrer selbst macht.
Ganz anders verhält es sich hingegen mit der vierten und letzten Form einer Einschränkung von Handlungsfreiheit, auf die ich hier eingehen möchte. Uneingeschränkte Willkürfreiheit im Sinne beliebigen Tun- und Lassenkönnens hätte unmenschliche Konsequenzen. Sofern der Mensch als Individuum unter anderen Individuen lebt, muss er, um seine individuellen Ziele verwirklichen zu können, die Zielsetzungen der anderen Individuen respektieren und seine eigenen Wünsche nicht erst auf der Handlungsebene, sondern bereits auf der Willensebene entsprechend einschränken.
Nun könnte es so scheinen, als ob auch diese Einschränkung keine frei gewählte sei, sondern dem Muster der ersten Kategorie von Einschränkungen folgt, der gemäß jemand durch Faktoren außerhalb der eigenen Machtsphäre daran gehindert wird, seinen eigenen Interessen entsprechend zu handeln. Dies wäre zweifellos richtig, wenn der Mensch ein Wesen auf der Stufe des Rudeltieres wäre, auf welcher jedem Tier im Rahmen der natürlichen Hierarchie sein fester Platz zugewiesen ist, dessen Grenzen zu sprengen für es in der Regel schmerzhafte, wenn nicht gar tödliche Folgen hat. Das Tier in der sogenannten freien Wildnis akzeptiert normalerweise den Platz, den ihm seine naturale Ausstattung zugewiesen hat, und übt sich je nachdem in das Imponiergehabe des Platzhirschs oder in die Demutshaltung des Schwächeren ein.
Praktische Vernunft
Beim Menschen hingegen unterstellen wir anders als beim Tier, dass er aufgrund seines Selbstbewusstseins eine Vorstellung von Freiheit hat, der gemäß er sein Handeln nicht als bloße Reaktion auf bestimmte Reize versteht oder als Umsetzung vorgegebener Ziele, sondern als tätige Verwirklichung eigener Absichten. Handeln heißt für den Menschen: seinen Willen durchzusetzen, aber eben nicht naturwüchsig mit den Mitteln des Kampfes, der physischen Kraft, der Gewalt, sondern mit jenen Mitteln, durch die er sich als Mensch definiert und gegen das Tier abgrenzt: mit den Mitteln von Verstand und Vernunft.
Die praktische Vernunft ist es, die dem Einzelnen Einschränkungen seiner Freiheit gebietet, um der Freiheit aller willen. Dieses Gebot einer Einschränkung der Handlungsfreiheit und damit verbunden der prinzipiellen Bereitschaft, alle möglichen Handlungen auf genau jene zu reduzieren, welche mit der Freiheit der anderen verträglich sind, ist ohne weiteres einsichtig, nachdem man das Prinzip der Willkürfreiheit als ein menschenunwürdiges Prinzip durchschaut hat, da es zum Kampf aller gegen alle führt und damit der Gewalt normative Verbindlichkeit zuspricht.
Das Autonomieprinzip indessen fordert auf der Basis der praktischen Vernunft gleiche Freiheit für alle und nötigt das Individuum, nicht nur seine Handlungsfreiheit, sondern auch die seine Handlungsfreiheit begründende Willensfreiheit so einzuschränken, dass die eigenen Zielsetzungen die berechtigten Ansprüche anderer Individuen nicht negieren.
Die ersten drei Kategorien von Einschränkungen der Handlungsfreiheit – 1. Man kann nicht tun, was man will, 2. Man muss tun, was man nicht will, 3. Man ist fixiert auf ein Tun („Sklave seiner Triebe“) – stellen Formen von Heteronomie dar, einer Fremdbestimmung, die in den ersten beiden Fällen nicht selbst gewählt oder herbeigeführt wurde, wohl aber im dritten Fall. Nur bei der vierten Form kann man von Autonomie sprechen, weil hier die Einschränkung Ergebnis einer wohl überlegten Selbstbestimmung aus Freiheit und zur Aufrechterhaltung von Freiheit ist.
Veröffentlicht in fiph-Journal Nr. 10, Herbst 2007, S. 1 sowie 3-8.
Annemarie Pieper ist emeritierte Professorin für Philosophie und war zuletzt an der Universität Basel tätig. Nähere Informationen finden Sie unter https://philsem.unibas.ch/seminar/personen/pieper/
Die pdf-Version des Beitrags zum Download finden Sie hier:
Annemarie Pieper, Grenzen der Freiheit
© Annemarie Pieper
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