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InDebate: Corona und Ausgangsbeschränkungen

Veröffentlicht am 5. Mai 2020

Marcus Döller

Es scheint dieser Tage einen liberalen Konsens darüber zu geben, dass ein Rückzug ins Private und Häusliche geboten sei. „Stay Home! Stay safe!“ – so lautet die Anrufung. Der Gedanke des Rückzuges ins Private und Häusliche markiert dabei freilich selbst schon eine privilegierte Perspektive. Der Rückzug ins Private, Geschützte, Isolierte macht dabei zweierlei strukturelle Fehler: Zum einen naturalisiert er das Private und das „Zuhause“ als einen Ort der Sicherheit und des Rückzuges, der für viele nichts anderes als die Hölle sein muss. Zum anderen setzt dieser Gedanke das Private dem Politischen und damit öffentlich Verhandelbaren entgegen. Beide Fehler sind Grundfehler, die dem Liberalismus eingeschrieben sind und nun auf falsche Weise reproduziert werden.

Das Private war nie nur Raum des Rückzuges und des Schutzes, das war er nur für einige wenige, meistens privilegierte und (ver)westlichte Männer aus der (oberen) Mittelschicht. Das Private als Entgegensetzung zum Öffentlichen konstituiert im Liberalismus einen Raum der Entpolitisierung. Die Entgegensetzung beruht auf einer Differenz von dem, was der politischen Teilnahme verfügbar und dem, was ihr entzogen ist. Als solche vermag diese Differenz von Politik und Nicht-Politik aber nicht zu erkennen, dass Impulse der Befreiung und der Politisierung gerade aus dieser von der staatlichen Politik, also der Politik des liberalen Rechtsstaates, freigestellten Sphäre hervorgehen können. Aus der Sphäre also, die sich der liberale Rechtsstaat selbst voraussetzt und in der Form der Voraussetzung entzieht.

Die Entgegensetzung von Öffentlichkeit und Privatheit bringt eine Unterscheidung dessen hervor, was die politische Teilnahme begründet und dessen, was sich der politischen Teilnahme entzieht. Darin wird aber nicht gesehen, dass die andere Seite der politischen Teilnahme, die Nichtteilnahme am Politischen, selbst ein Effekt der politischen Teilnahme ist. Die Grenze dessen, was öffentlich und was privat ist, dessen also, was der politischen Regierung verfügbar ist und was sich ihr entzieht, ist eine Grenze, die erst durch die politische Form der Selbstregierung begründet und hervorgebracht worden ist. Oder anders: Die Begründung des Politischen ist nichts anderes als die Begründung dessen, was sich dem Politischen entzieht. Die Begründung ist die Produktion des ihr Entzogenen. Hierin besteht die Grundoperation liberaler Politik. Es gibt einen Bereich, der sich der politischen Regierung entzieht. Darin sieht die Operation der liberalen Trennung aber nicht, dass der Bereich des Privaten ein Effekt der Politik ist.

Die Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Pandemie, die in China, Italien, Frankreich oder Spanien noch viel drastischer sind als in Deutschland, intensivieren eine Tendenz, die Politik und Regierung des liberalen Staates an seinem Grund auszeichnen. Dem Öffentlichen wird das Private entgegengesetzt. Zu Zeiten der Corona-Pandemie heißt das schlicht: „Bleibt zu Hause. Infiziert euch nicht.“ – „Stay home! Stay safe!“ Die Sphäre des Privaten und Häuslichen also wird mit der Seite der Sicherheit und des Schutzes vor der viralen Ausbreitung identifiziert. Die Sphäre des Öffentlichen hingegen mit der Seite der Infizierbarkeit und der Möglichkeit weiterer, unkontrollierbarer Übertragungen des Virus. Das Problematische dieser Kunst der liberalen Trennung besteht nun nicht darin, dass sie nicht erkennen könnte, wie sie damit eine ihr entzogene Sphäre hervorbringt, in der Gewaltexzesse möglich werden. Das Problematische ist vielmehr, dass durch die Trennung selbst diese Gewalt in der entpolitisierten Sphäre in einer bestimmten Form ermöglicht, hervorgebracht und verschärft wird.

Nun ließe sich freilich einwenden, dass die momentanen Ausgangsbeschränkungen ja nur vorübergehend sind und der Verhinderung der Ausbreitung und damit der Eindämmung des Virus dienen sollen. Aber auch als Notlösung ist diese Strategie des Rückzugs ins Häusliche kritikwürdig. Für viele, die nicht den privilegierten Milieus der bürgerlichen Mittelklassen oder der fluiden Oberschichten angehören, die ohnehin schon seit längerem in sterile Wohlstandghettos sich abgeschirmt haben, ist gerade der Ort des Häuslichen und Privaten ein Ort von Infektionen, weil dort die Mindestabstände in Flüchtlingsunterkünften oder Mehrfamilienwohnungen räumlich gar nicht eingehalten werden können. Wieder andere haben gar kein räumlich abgrenzbares Zuhause, in das sie sich zurückziehen könnten, weil sie unter freiem Himmel auf Straßen in Großstädten oder im Umkreis von Gelegenheitsarbeit umhervagabundieren. Deshalb ist die jetzige Strategie eine verfehlte Strategie in ihrem Grund.

Verfehlt ist sie, weil sie die Sphäre des Privaten und des Häuslichen, die zugleich mit der bürgerlichen eingenerationalen Kleinfamilie identifiziert wird, als einen Raum des Schutzes und der Fürsorge denkt. Das ist ein Bild der Familie, das immer noch im Hintergrund einer Politik zu stehen scheint, bei der Rückzug ins Private als soziale Kontaktreduktion gedacht wird, so als ob die monadischen Subjekte nun zu Hause ganz bei sich selbst wären. Der Raum des Zuhauses ist aber für viele ein Ort von Gewalt und Idiotismus, von Ängsten und radikaler Verzweiflung: kurz, körperliche Gewalt und psychische Probleme werden durch die Politik des Rückzuges ins Private ermöglicht, hervorgebracht und verschärft. Deshalb gilt es über Schutz und Gesundheit grundlegend anders nachzudenken: nämlich so, dass wir uns klar machen, dass die Seite des Schutzes, des Zuhauses und des Privaten Orte der Gewalt und der Herrschaft sind. Einer Gewalt und einer Herrschaft aber, die nicht einfach gegeben ist, sondern einer Form von Gewalt und Herrschaft, die erst über die Freistellung des liberalen Rechtsstaates ermöglicht und konstituiert wird.

Gerade die Markierung des Privaten als ein Schutzraum, als ein Raum der Kontrollierbarkeit von möglichen Infektionen, übersieht, dass Privatheit eines heißt: Entpolitisierung von sozialen Differenzen und damit sozialen Ungerechtigkeiten, von ungleichen Zugängen zu den Bildungsinstitutionen und damit den Institutionen, die konstitutiv für die Befähigung von Subjekten sind. Subjekt zu werden heißt, befähigt zu werden. Befähigt zu werden heißt, am Politischen teilnehmen zu können. Beides aber, befähigt zu werden (etwas zu können) und fähig zu sein, am Politischen teilnehmen zu können, wird durch die Auslagerung der Befähigung ins Private selbst unterlaufen. Onlinebeschulung ist nichts anderes als die Auslagerung der sozialen Befähigung ins Private. Dadurch aber werden sich soziale Ungleichheiten deshalb intensivieren, weil die pädagogischen Fähigkeiten der Eltern die Reproduktion des familiären und ökonomischen Status wahrscheinlich machen, was in den letzten Jahren durch das Schulsystem ohnehin kaum noch ausgeglichen werden konnte. Der entpolitisierte Bereich der Privatheit ist aus der Perspektive der liberalen Trennungspolitik ein Bereich der Ungleichheit von sozialen Positionen und der Erprobung verschiedener ethischer Lebensweisen. Darin ist es der Bereich der Produktion von sozialen Ungleichheiten, die so behandelt werden, als ob sie der politischen Regierbarkeit prinzipiell entzogen wären. Die liberale Trennung kann darin aber nicht sehen, dass dieser Bereich sozialer Ungleichheiten erst durch die Trennung hergestellt und in seiner inneren Form konstituiert wird. Die Unregierbarkeit ist also ein Effekt der politischen Form liberalen Regierungshandelns.

Für die gegenwärtige Corona-Krisenpolitik heißt das, dass die Markierung des Privaten und Häuslichen als dem Sicheren und Geschützten zugleich Zonen der Gewalt und sozialer Ungleichheit ermöglicht, hervorbringt und stabilisiert. Ermöglichung, Hervorbringung und Stabilisierung von Gewalt und sozialer Ungleichheit aber ist eine politische Operation, sie ist kein problematischer Zustand, mit dem die Politik äußerlich konfrontiert ist und auf den sie deshalb einfach politisch reagieren könnte, weil die politisch installierte Trennung von politisch Regierbaren und politisch Unregierbaren das politisch Unregierbare erst in einer bestimmten Form hervorgebracht hat.

Deshalb müssen wir über eine andere Politik nachdenken, eine Politik, die „die unverfügbaren Bedingungen der Politik“ (Beni Adamczak) nicht einfach verfügbar macht, sondern eine Politik, die mit den „unverfügbaren Bedingungen der Politik“ anders umgeht. Die unverfügbaren Bedingungen der Politik verfügbar zu machen kann nicht die richtige Alternative sein. Das wird ohnehin von den technischen Avantgarden in den Datenzentren von Google und Facebook bereits im Virtuellen praktiziert. Anders mit den unverfügbaren Bedingungen von Politik umzugehen heißt, zu erkennen, dass die Differenz von dem, was der politischen Regierung entzogen ist, und dem, was der politischen Regierung verfügbar ist, nur ein Effekt dessen sein kann, was der politischen Regierung verfügbar ist. Das, was sich der politischen Regierung entzieht, kann also nichts sein, was der politischen Regierung vorausgeht, weil es ihr (vor)gegeben wäre. Wenn das, was der politischen Regierung entzogen ist, selbst ein Effekt der politischen Regierung ist, dann kann auch die Gewalt und die soziale Ungleichheit des Privaten keine sein, die von der politischen Regierung unabhängig wäre. Wenn also der virologische Schutzraum und Sicherheitsraum des Privaten zugleich ein Raum von sozial erzeugter Gewalt und Ungleichheit ist und die Trennung von Politik und Nicht-Politik ein Effekt einer bestimmten Form von liberaler Politik ist, dann sind auch Schutz vor Viren einerseits und soziale Gewalt andererseits ununterscheidbar miteinander verklammert. Mehr noch als das: soziale Gewalt und Ungleichheit gehen mit dem virologischen Schutz einher und werden von ihm mitproduziert. Virologischer Schutz als Rückzug ins Private und die Reproduktion von sozialer Gewalt wie Ungleichheit fallen also in eins.

Es gilt deshalb grundlegend darüber nachzudenken und neu auszuhandeln, was das Politische in seiner Form konstituiert. Wenn demokratische Politik und eine Demokratisierung der gegenwärtigen entpolitisierten Sphäre darin besteht, über die Einbeziehung von allen Betroffenen, durch öffentlichen Austausch einen allgemeinen Willen zu begründen, dann kann auch die Differenz von dem, was sich der politischen Regierbarkeit entzieht, und dem, was der politischen Regierbarkeit verfügbar ist, nicht als gegeben angenommen werden. Die Problematisierung der Grenzziehung zwischen dem, was sich der politischen Regierbarkeit entzieht, und dem, was der politischen Regierbarkeit verfügbar ist, stellt vielmehr selbst die Weise und Vollzugsform einer Demokratisierung der politischen Regierbarkeit und der politischen Unregierbarkeit dar. Nur wenn wir einsehen, dass es keinen vorpolitischen Raum geben kann, der als Schutzraum vor viraler Infektion sich von der sozialen Gewalt und den politischen Ungleichheiten unterscheiden ließe, weil beide ununterscheidbar miteinander verbunden sind, können wir erkennen, dass nur eine Politisierung dessen, was sich die liberale Politik selbst entzieht und darin in ihrer Form hervorbringt, Politik einer anderen Form eröffnen kann. Eine Politik nämlich, die weder die unverfügbaren Bedingungen ins Verfügbare überführt noch die unverfügbaren Bedingungen als ihr vorgängig oder gegeben annimmt.

© Marcus Döller

Marcus Döller ist Doktorand am Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Forschung an der Universität Erfurt. Seine Dissertation beschäftigt sich mit dem inneren Zusammenhang von Autonomie und sozialen Praktiken in Hegels Sozialphilosophie.

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