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InDepth – longread: Wohnungsnot in deutschen Großstädten: Zur moralischen Zulässigkeit der Vermietung von Wohnraum zu Höchstpreisen

Veröffentlicht am 12. Juni 2019

Birgit Heitker

1. Einleitung

Die aktuelle Wohnungsnot in Großstädten ist heute ein vieldiskutiertes gesellschaftliches Thema: „Im Anschluss an die globale Finanzkrise von 2008 sind Mieten und Wohnungspreise insbesondere in prosperierenden Metropolregionen, Groß- und Universitätsstädten deutlich gestiegen. Für einkommensschwache Haushalte und zum Teil selbst für Mittelschichten wird es immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum in der Stadt zu finden.“[1] Es ist festzustellen, dass Wohnraum und Wohnkosten ungleich verteilt sind, so dass die heutige Wohnungsfrage eine ausgeprägte soziale Dimension hat.[2]

Zieht man die Ursachen[3] für diese Situation hinzu, so ergeben sich eine Vielzahl ethischer Fragen: Ist der Staat moralisch verpflichtet, ausreichenden, bezahlbaren Wohnraum für seine Bürger[4] zur Verfügung zu stellen, wenn der Markt versagt bzw. zu offensichtlichen Ungleichgewichten führt? Dürfen Sozialwohnungen der öffentlichen Hand an private Unternehmen/ Investmentfonds verkauft werden, wenn abzusehen ist, dass hierdurch die Mieten für die Bewohner nicht mehr bezahlbar sind? Darf der Staat durch gesetzliche Regelungen (z.B. Mietpreisbremse) in den Markt eingreifen? Welche moralischen Pflichten haben Eigentümer von Immobilien? Dürfen sie diese als Spekulationsobjekte leer stehen lassen? Und: Ist es richtig, wenn Eigentümer Wohnungen mit der Zielsetzung der Profitmaximierung zu Höchstpreisen vermieten, obwohl die negativen Folgen eines solchen Handelns für Mieter und Gesellschaft/ Städte bekannt sind?

Dieser letzten Frage widmet sich der folgende Beitrag, wobei eine Eingrenzung des Vermieters auf Privatpersonen vorgenommen wird.[5]

2. Zur ethischen Bewertung der Vermietung von Wohnraum zu Höchstpreisen durch Privatpersonen

2.1. Prämissen

Im vorliegenden Beitrag soll das moralische Handeln von Privatpersonen – d.h. nicht im Auftrag einer Firma, Behörde o.ä. handelnden Personen – beurteilt werden.

Die Vermietung einer Immobilie zum Höchstpreis zum Zwecke der Profitmaximierung setzt voraus, dass sich der Vermieter bei der Festlegung der Miete (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, Stichwort ‚Mietpreisbremse‘) am oberen Mietspiegel orientiert, obwohl er die Wohnung – z.B. durch Erbfall oder Erwerb in der Vergangenheit – zu vergleichsweise günstigen Anschaffungskosten erworben hat. Damit folgt er dem ökonomischen Maximalprinzip, strebt also bei vorgegebenem Aufwand eine Maximierung des Ergebnisses (Nutzen, Gewinn) an und agiert damit gemäß den Annahmen, auf denen in der Wirtschaftswissenschaft das theoretische Modell des homo oeconomicus basiert. Ermöglicht wird die Erzielung eines maximalen Mietpreises durch einen Nachfrageüberhang auf dem Wohnungsmarkt.

Der Abschluss eines Mietvertrags unter den o.g. Bedingungen ist eine wirtschaftliche Handlung, „welche zum Zweck des freiwilligen Tauschs von Gütern, also von Dienstleistungen, Sachen, Eigentums- oder Nutzungsrechten, vorgenommen“[6] wird. Sowohl Mieter als auch Vermieter handeln als wirtschaftliche Akteure eigeninteressiert, „ohne Einsatz oder Androhung von Zwangsmitteln“[7]. Die Beurteilung, ob eine solche wirtschaftliche Handlung moralisch richtig oder falsch ist, erfolgt in der Ethik im Bereich der Wirtschaftsethik.[8]

Der sogenannten „Zwei-Welten-Theorie“, nach der moralisches und wirtschaftliches Handeln grundsätzlich nicht miteinander zu vereinbaren seien, wird hier nicht gefolgt: weder der ersten Spielart, die „einen Widerspruch zwischen dem in der Wirtschaftswelt üblichen genuin egoistischen Motiv der Profitmaximierung und moralischem Handeln [vermutet]“[9], noch der zweiten, die „bestreitet, dass wirtschaftliche Akteure die Forderungen der Moral erfüllen können“ und deshalb postuliert, „Moral könne angesichts der Sachzwänge der wirtschaftlichen Lebenspraxis keine Rolle spielen.“[10]

Legt man diese Annahmen zugrunde, so kann die oben beschriebene wirtschaftliche Handlung nicht per se als unmoralisch beurteilt werden. Es sind daher andere Theorien heranzuziehen, die insbesondere die Bedingungen, unter denen diese Übereinkunft stattfindet, als auch deren Folgen in den Blick nehmen.

Für meine Argumentation ziehe ich vorrangig den wirtschaftsethischen Ansatz von Peter Koslowski[11] heran, um die Fragestellung dieser Arbeit zunächst in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmen einzuordnen. Darüber hinaus stellt Koslowski das „teleologische Verständnis des Begriffs des Guten“ in den Vordergrund, wonach „sich der Begriff des Guten stets auf den Zweck eines Dings“ bezieht.[12] Dies ermöglicht mir, auf die Besonderheit des gehandelten Wirtschaftsguts ‚Wohnung‘ einzugehen. Die Überlegungen über den Begriff des Guten fortführend, werde ich die Person bzw. den Charakter des Wirtschaftsakteurs ‚Vermieter‘ beurteilen und dazu tugendethische Ansätze einbeziehen. Tugendethiker betonen, „dass gutes menschliches Leben nur in der Gemeinschaft möglich ist“ und der „tugendhafte Mensch […] immer auch das Wohl anderer im Blick“[13] hat. Hierdurch können die Folgen eines solchen Handelns für andere bzw. die Gesellschaft in den Blick genommen werden.

2.2 Peter Koslowskis Ethik des Kapitalismus

Die oben beschriebene Vermietungspraxis ergibt sich aus den Gesetzen der Marktwirtschaft. Koslowski definiert in seinem Buch „Ethik des Kapitalismus“[14] Marktwirtschaft als „den begrenzteren Aspekt des wirtschaftlichen Koordinationsinstrumentes Markt, der auch in nichtkapitalistischen Gesellschaften wirksam sein kann“[15]. Kapitalismus dagegen eigne sich „zur Kennzeichnung einer umfassenden Gesellschaftsordnung und für deren idealtypisches Modell“[16]. Verstehe ich „»Moral« als die Summe der in einer bestimmten Gemeinschaft verbreiteten grundlegenden Normen, Prinzipien oder Werte und Dispositionen, d.h. Haltungen oder Charakterzüge einerseits, und der »Ethik« als der theoretischen Beschäftigung mit dem Phänomen der Moral andererseits“[17], so ist es für die hier vorzunehmende ethische Beurteilung unerlässlich, diese in das zugrunde liegende bundesrepublikanische Wirtschaftssystem der Sozialen Marktwirtschaft als einer ordnungspolitischen Konzeption des Kapitalismus[18] einzubetten.

Der okzidentale Kapitalismus wird insbesondere „durch drei wesentliche Strukturmerkmale [bestimmt], die zwar nicht auf ihn beschränkt sind, aber in ihm eine besonders ausgeprägte Form gefunden haben: Privateigentum – auch an Produktionsmitteln –, Gewinn- und Nutzenmaximierung als Wirtschaftszweck und Koordination der Wirtschaftsaktivitäten durch Märkte und Preissystem[19]. Nach Koslowski ist die „Frage nach der Moralität des Kapitalismus (…) wesentlich eine Frage nach der Legitimität [des] Prozesses der moralisch-sozialen Neutralisierung der drei genannten Strukturmerkmale“[20]. Er folgert: „Die sozialphilosophische Frage ist daher, wieviel moralische und soziale Neutralität des Privateigentums, der Gewinnmaximierung und des Preismechanismus gerechtfertigt werden kann.“[21] Zusammenfassend kommt er in seiner Analyse zu dem Schluss, dass „das mechanistische Modell des allgemeinen Marktgleichgewichtes (…) Ethik als meta-ökonomische Bewertung von Handlungsalternativen nicht überflüssig machen“ kann und dass auch „die moderne mikro-ökonomische Theorie (…) daher eine Wiedereinbettung des Marktes und der Motivationsstruktur, zwei unserer Strukturmerkmale des Kapitalismus, in soziale und ethische Normen“[22] nahelege.

Gleichzeitig betont er die Freiheit eines moralischen Subjekts:

„Der Prozess der Autonomisierung der Wirtschaft ist Ausdruck einer Entwicklung des europäischen Geistes zu Individualisierung, Subjektivierung und Rationalisierung und damit eingebunden in die Geschichte der Freiheit in der westlichen Kultur. (…) Die Freiheit des moralischen Subjekts kann nicht vor der Wirtschaft haltmachen und verlangt die Ausrichtung des Wirtschaftsprozesses an den individuellen Plänen der Produzenten und Konsumenten. Die Unteilbarkeit der Freiheit verlangt Handlungs- und Handelsfreiheit und wirtschaftlichen Wertsubjektivismus. Der Vertrag konsentierender Partner als Basis der Arbeits- und Tauschbeziehungen und die Preisbildung nach der Zahlungsbereitschaft der Individuen und ihrer subjektiven Bewertung reflektieren die Entwicklung zu Autonomie und Subjektivität (…)“.[23]

Im Hinblick auf die Fragestellung dieses Beitrags folgere ich: Der Vermieter einer Wohnung als moralisch und im Rahmen seiner Freiheit Handelnder hat den – rein technisch durch Marktmechanismen bzw. die oben beschriebenen Gegebenheiten am Markt erzielbaren – Mietpreis kritisch zu hinterfragen und muss sich bewusst sein, dass er ihn zudem durch sein Handeln, in dem sich seine subjektiven Wertungen widerspiegeln, beeinflusst. Damit ist es für ihn unumgänglich, über die Bedeutung der Strukturmerkmale ‚Gewinn- und Nutzenmaximierung‘ sowie ‚Privateigentum‘ zu reflektieren.Er muss sich ethisch positionieren. Hierfür hat er sich nach Koslowski über seine „Zwecke und Werte“ im Klaren zu werden.[24]

Koslowskis Theorie des Kapitalismus basiert wesentlich auf der politischen Ökonomik des Aristoteles. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Tugendethik aufzugreifen, die ja wesentlich von Aristotes formuliert worden ist. Sie ermöglicht mir nachfolgend, die Person des Vermieters insbesondere als natürliche Person bzw. seinen Charakter in den Mittelpunkt zu stellen.[25] Die Tugendethik geht von einem „Primat der Tugend“[26] aus; allgemein gilt: „Moralisch richtig ist, was ein tugendhafter Mensch tun würde.[27]

2.3 Zur Gewinn- und Nutzenmaximierung als Wirtschaftszweck bzw. Vermietung einer Wohnung zum Höchstpreis

Nach Koslowski ist das

„kapitalistische Paradigma (…) dadurch gekennzeichnet, daß die Frage nach der Gerechtigkeit eines Vertrages nicht mehr gestellt wird, sondern jeder faktische Vertrag auch als ein gerechtfertigter angesehen wird. (…) Der vereinbarte Preis einer Sache ist auch ihr Wert. Der Wert kommt allein in der Vereinbarung der Vertragspartner zustande“[28].

Demgegenüber stellt sich für den (tugend-)ethisch handelnden Vermieter die Frage einer angemessenen, ggf. auch „gerechten“[29] Miete, die sich aus seinen Zwecken und Werten, aber auch seiner (subjektiven) Bewertung der Wohnung[30] ergibt.

Es ist davon auszugehen, dass der Vermieter mit der Vermietung der Wohnung zunächst allgemein den Zweck der ‚Erzielung von Einnahmen verfolgt: Da der Vermieter „nicht in der Lage (ist), alle lebensnotwendigen Güter selbst herzustellen“, ist er „auf Erwerb und Tausch angewiesen“, so dass es sich damit (ethisch unproblematisch) im Sinne der aristotelischen Ökonomik um eine „rechte Erwerbskunst“ handelt.[31] Die (moralische) Frage ist jedoch, wieviel Einnahmen er für die Deckung seines lebensnotwendigen Unterhalts benötigt. Dies ist einerseits abhängig u.a. von seinen individuellen Lebensumständen[32] sowie kulturellen Gewohnheiten[33] und daher individuell zu beurteilen. Andererseits ist aber davon auszugehen, dass sein Lebensstil von seinen Werten, von seinen Haltungen und Eigenschaften (Tugenden)geprägt wird. Empfindet er ein luxuriöses – d.h. über das übliche Maß hinausgehendes – Leben beispielsweise als für sich lebensnotwendig, würde der Zweck womöglich in einer ständigen Steigerung seiner Einnahmen zur Finanzierung eines immer luxuriöseren Lebensstils liegen. Mit Koslowski ist in diesem Zusammenhang auf das teleologische Weltbild des Aristoteles zu verweisen, wonach „eine unendlich fortschreitende Bewegung“ undenkbar sei und das „Nicht-Sättigungs-Theorem der Mikroökonomie (…) nicht zur Grundlage einer vernünftigen Theorie menschlicher Handlung gemacht werden“ [34] könne:

„Nach ihrem Zweck, dem Geld (chremata), nennt Aristoteles diese Form der Erwerbskunst Chrematistik. Die Chrematistik kümmert sich nicht so sehr um die Versorgung als darum, wie man Güter tauschen muß, um den größten Gewinn zu erzielen. Medium und Mittel der Erwerbskunst ist das Geld, und ihr Ziel ist wieder Geld. Diese Inversion von Ziel und Mittel und die Unendlichkeit ihrer Bedürfnisse machen den naturwidrigen Charakter der Chrematistik aus.“[35]

Für den konkret hier zu beurteilenden Fall können aus dem Tugendkatalog des Aristoteles[36] als Maßstab für richtiges Handeln Charaktereigenschaften wie Mäßigung und Praktische Vernunft bei der eigenen Lebensplanung und Gestaltung, aber auch Freigebigkeit im Umgang mit dem eigenen Besitz, sofern es um andere geht, herangezogen werden: Für den Vermieter könnte dies einerseits bedeuten, ein gemäßigtes, d.h. nicht zu luxuriöses Leben zu führen, so dass gegebenenfalls eine „gerechte“ Miete – die z.B. anhand einer angemessenen, aber nicht maximalen Rendite der Anschaffungskosten seiner Wohnung ermittelt werden könnte – für seine Lebenshaltung ausreichen würde. Auch die praktische Vernunft könnte gegen die Vereinbarung einer Höchstmiete sprechen, da die Gefahr besteht, dass mit der Vereinbarung einer solchen häufige, nicht im Interesse des Vermieters liegende und i.d.R. hohe (Transaktions- und Renovierungs-) Kosten verursachende Mieterwechsel einhergehen. Ist er „freigiebig“, könnte er die Bedürftigkeit des Mieters – wohnen zu „müssen“, aber nur ein beschränktes, ggf. für andere Zwecke nicht mehr ausreichendes Haushaltsbudget zur Verfügung zu haben – ebenfalls bei der Vertragsgestaltung wohlwollend berücksichtigen.

Darüber hinaus ist anzuführen, dass das Bestreben eines tugendhaften Menschen, „immer auch das Wohl anderer im Blick“[37] zu haben sowie „kein Egoist, sondern gemeinwohlorientiert“[38] zu sein, ebenso gegen eine marktpreisorientierte Maximalmiete sprechen würde, wenn man sich die bekannten Folgen eines solchen Verhaltens für Mieter und Gesellschaft/ Städte vor Augen führt.

Damit ist festzustellen, dass die Vermietung einer Wohnung zur Höchstmiete, die allein der Profitmaximierung dient (und nicht der Deckung des lebensnotwendigen Lebensunterhalts eines ‚tugendhaften‘ Vermieters im oben beschriebenen Sinn) und/oder die darüber hinaus negative Konsequenzen für Mieter und Gesellschaft hat, nach tugendethischen Maßstäben nicht zu rechtfertigen ist.

2.4 Zur Bedeutung des Privateigentums Wohnung

Eigentum ist „ein Recht, welches sich auf die Verfügungsgewalt im Umgang mit Dingen bezieht“[39]. Der Eigentümer einer Wohnung hat das Recht, „prinzipiell frei – d.h. innerhalb gesetzlicher Schranken – über sein Eigentum bestimmen zu können. [40] Wie bereits ausgeführt, hat sich der ethisch handelnde Vermieter jedoch nach Koslowski ein Urteil über den Zweck und Wert der Entitäten Eigentum und Wohnung zu bilden.

Eine Wohnung kann aus Sicht des Vermieters zwar als Kapitalanlage rein der Erzielung von Einnahmen dienen. Nach Koslowski aber ergibt sich die Verpflichtung „aus der Natur der Sache, aus dem Zweck und den Funktionsgesetzen des Handlungsbereichs, in dem wir tätig sind“[41]. Demnach sollte eine Wohnung Wohnzwecken dienen – das Leerstehenlassen zu Spekulationszwecken wäre beispielsweise (moralisch) nicht erlaubt. Darüber hinaus gehört es u.a. zum Handlungsbereich eines Vermieters, die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand zu halten, sie auf dem Wohnungsmarkt zur Vermietung anzubieten und Mietverträge abzuschließen. Damit ist zunächst festzustellen, dass der Mietpreis, der sich aus den Gesetzen des Marktes ergibt, dem Zweck der Wohnung nicht zuwiderläuft, sofern sich Mieter finden, die leistungsfähig und bereit sind, diesen Preis zu zahlen und die Wohnung zu bewohnen.

Was aber ist der Zweck von Eigentum? In der Bundesrepublik Deutschland werden Eigentumsrechte institutionell ermöglicht; sie sind Bestandteil der gesellschaftlichen Ordnung und haben grundgesetzlich verankert im Dienste gesellschaftlicher Interessen zu stehen.[42] „Im Hinblick auf die normative Legitimationsfähigkeit von Eigentumsrechten lässt sich formulieren, dass Eigentum mit dem Interesse von Eigentümern und Nichteigentümern zugleich zu begründen ist“, wobei zu beachten ist, „dass diese [Eigentumsrechte] nicht primär auf ein reziprokes Verhältnis abstellen, sondern auf deren gesamtgesellschaftliche Koordinationsfunktion für das gesellschaftliche Zusammenleben“[43]. Das heißt: „Die Institution ‚Eigentum‘ ist somit als gesellschaftlicher Vermögenswert zu begreifen.“[44] Da in Koslowskis Ethik des Kapitalismus der rechtliche Aspekt nicht zum Tragen kommt, hier aber von Belang ist, verweise ich im Folgenden auf die Idee der sozialen Marktwirtschaft, wie sie vom Grundgesetz ausgehend entwickelt wurde.

Die „gesamtgesellschaftliche(…) Koordinationsfunktion“ ist in der BRD in das Konzept der sozialen Marktwirtschaft eingebettet, welche – wie Nils Goldschmidt ein Zitat von Ludwig Erhard aus dem Bestseller „Wohlstand für alle“ von 1957 zusammenfasst – davon ausgeht, dass Wettbewerb „ein Mittel und nicht das Ziel der gesellschaftlichen Gestaltung“[45] sei. Goldschmidt hält die drei wesentlichen Ziele der Sozialen Marktwirtschaft fest: (1) strukturelle Umgestaltung der Gesellschaft (privilegienfreie Ordnung; prinzipielle Chancenfreiheit jenseits von Klassenschranken), (2) Wohlstand für alle (als verteilungspolitisches Projekt; geregelter Wettbewerb) und (3) Förderung des persönlichen Leistungsstrebens (ökonomische Freiheit im Rahmen einer geordneten Marktwirtschaft).[46] Es gehe „im Konzept der sozialen Marktwirtschaft folglich immer auch um den Diskurs »jenseits von Angebot und Nachfrage«, mit dem Ziel, dem Einzelnen ein gutes und selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen“[47].

Tragend für das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft ist zudem, dass „die wirtschaftliche Ordnung (…) durch den Staat und seine Organe in die gesellschaftspolitisch erwünschten Bahnen zu lenken sei“[48]. Damit stellt sich die Frage, ob bei Fehlallokationen im Wohnungsmarkt der Staat einzugreifen hat oder aber auch dem Vermieter eine normative Verantwortung für sein Handeln zugeschrieben werden kann. Hierbei ist m.E. fraglich, ob als Begründung seine Rolle als Staatsbürger herangezogen werden kann: Er hat seine ökonomische Freiheit wahrgenommen, und für Marktversagen kann er nicht allein verantwortlich gemacht werden. Insofern bietet sich auch hier wieder die Tugendethik als normative Grundlage an: Der tugendhafte, gemeinwohlorientierte Vermieter kann erkennen, dass der aktuelle Wohnungsmarkt in Großstädten einem Großteil der Bevölkerung kein „gutes und selbst bestimmtes Leben mehr ermöglicht“, wenn Wohnraum (selbst) für Durchschnittsverdiener – und zu diesen zählen beispielsweise auch die in einer Stadt das Gemeinwesen aufrechterhaltenden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes – zunehmend unbezahlbar wird oder eine Segregation der Städte erfolgt. Zu berücksichtigen im Hinblick auf das ‚gute Leben‘ ist in diesem Zusammenhang auch, dass aus Sicht des Mieters der Begriff Wohnung über die reine Wohnunterkunft hinausgeht: Eine Wohnung bedeutet „Zuhause, unmittelbares Wohnumfeld und Nachbarschaft“[49]. „Wohnen ist ein menschliches Grundbedürfnis. Die Versorgung mit dem Gut Wohnen ist ein wesentliches Element der physischen Existenzsicherung.“[50] Wohnen hat demnach eine über die rein (gesamt-)wirtschaftliche hinausgehende gesellschaftliche[51], sozialpolitische sowie städtebauliche und raumordnungspolitische Bedeutung.[52]

Für die Fragestellung dieses Beitrags ist festzustellen, dass der (tugendhafte) Vermieter als (privilegierter) Besitzer eines gesellschaftlich relevanten und damit ihn verpflichtenden Eigentums erkennen sollte, dass die Grundlagen gesellschaftlichen Zusammenlebens gefährdet sind, wenn er durch die Zielsetzung der Profitmaximierung/ Vermietung zum Höchstpreis reinen Marktmechanismen folgt; er würde der normativen Verpflichtung, die ihm aus seinem Eigentum erwächst, nicht nachkommen; die Wahrnehmung seines Eigentumsrechtes liefe den Interessen der Nichteigentümer zuwider.

3. Ausblick

In Koslowskis Ethik des Kapitalismus wird aufgezeigt, dass reine Profitmaximierung, in der Geld zum Selbstzweck wird, der Ethik des Kapitalismus widerspricht. Damit die Ethik des Kapitalismus sich auch im Handeln von Privatpersonen wie Wohnungseigentümern widerspiegelt und verfestigt, sind tugendethische Ansätze hilfreich. Die Tugendethik besitzt im Blick auf die Ethik des Kapitalismus eine subsidiäre Funktion oder wie Koslowski es formuliert:

„Gegen die Kritik der Interessengruppen an den Allokations- und Verteilungswirkungen einer nicht-finalisierten, kapitalistischen Wirtschaft muß an eine der ältesten Gerechtigkeitsvorstellungen der europäischen Geistesgeschichte erinnert werden, die Idee des Gleichgewichts und Maßes. Eine Gesellschaft, die sich in ihrer Zwecksetzung nur auf ein Prinzip stützt oder nur den Zweck einer Gruppe befördert, kann das Gute nicht verwirklichen.“[53]

© Birgit Heitker

Birgit Heitker, Diplom-Kauffrau, Master of Advanced Studies in Applied Ethics (MAE), Revisorin in einem internationalen Unternehmen


[1]     Schönig, B. u.a. (Hg., 2017): Vorwort. In: Schönig, B./Kadi, J./Schipper, S. (Hg.): Wohnraum für alle?! Perspektiven auf Planung, Politik und Architektur. Bielefeld: transcript Verlag. S. 9.
[2]     Vgl. Schönig, B. (2017). Sechs Thesen zur wieder mal »neuen« Wohnungsfrage – Plädoyer für ein interdisziplinäres Gespräch. In: Schönig, B./Kadi, J./Schipper, S. (Hg.): Wohnraum für alle?! Perspektiven auf Planung, Politik und Architektur. Bielefeld: transcript Verlag. S. 12 f.
[3]     Vgl. Rohrbeck, F./ Rohwetter, M. (10.01.2018): Rettet die Stadt, ZEIT ONLINE. Unter: https://www.zeit.de/2018/03/immobilienpreise-investoren-haeuser-wohnungen-mieten-anstieg (abgerufen am 18.04.2018). Sie machen u.a. folgende Gründe aus: anhaltender Zuzug in die Städte; Zunahme kleiner Haushalte; niedrige Zinsen sorgen für billiges Geld, das mangels anderer profitabler Anlagemöglichkeiten oft in Immobilien fließt; Rückgang staatlich geförderten Wohnraums; Wohnungen werden zu Spekulationsobjekten großer Investoren aus der ganzen Welt.
[4]     Im Folgenden wird das generische Maskulinum verwendet.
[5]     Eine Ausweitung auf gewerbliche Vermieter/ Unternehmen/ Investmentfonds würde – ebenso wie die anderen aufgezeigten Fragestellungen – die Heranziehung weiterer ethischer Ansätze erfordern.
[6]     Rippe, K. P. (2011): In einer anderen Welt? Grundfragen der Wirtschaftsethik. In: Ach, J. S./Bayertz, K./Siep, L. (Hg.): Grundkurs Ethik Bd. II: Anwendungen. Paderborn: mentis Verlag GmbH. S. 171.
[7]     Rippe, K. P. (2010): Ethik in der Wirtschaft. Paderborn: mentis Verlag GmbH. S. 15.
[8]     Vgl. Rippe, K. P. (2011), a.a.O.
[9]     Rippe, K. P. (2011), S. 172. Rippe führt hierzu aus, dass es sich zum einen bei Profitmaximierung nicht um einen moralischen, sondern einen außermoralischen ökonomischen und damit moralisch neutralen Leitwert handele. Zum anderen sei „wirtschaftliches Handeln zwar durch eine eigennützige Intention gekennzeichnet, aber nicht notwendig durch ein egoistisches Motiv“ (ebd., S. 173).
[10]   Ebd., S. 173. Rippe geht nachfolgend insbesondere auf die Ökonomische Ethik von Karl Homann u.a. ein. Da sich dieser Ansatz jedoch in erster Linie auf das Handeln von Managern und Unternehmern bezieht, die sich „allein an Effizienzgesichtspunkten auszurichten [hätten], um ein Überleben auf dem Markt zu sichern“ (ebd.), ist er für die Fragestellung dieser Arbeit nicht von Relevanz.
[11]   Aßländer, M. S. (Hg., 2011): Ansätze der Wirtschafts- und Unternehmensethik. Die wirtschafts- und unternehmensethische Debatte im deutschsprachigen Raum. In: Aßländer, M. S. (Hg.): Handbuch Wirtschaftsethik. Stuttgart: Verlag J.B. Metzler. S. 73. Koslowski entwirft eine Wirtschaftsethik aus Sicht der Politischen Ökonomie, die „vor allem die Mitverantwortung der einzelnen Wirtschaftsakteure betonte oder in der liberalen Sichtweise hauptsächlich die Notwendigkeit einer ethischen Rahmenordnung zur Steuerung der Wirtschaftsmoral herausstellte. Neben Fragen der Legitimation der herrschenden Wirtschaftsordnung standen dabei vor allem Probleme der Verteilungsgerechtigkeit, Fragen der politischen Mitverantwortung der Wirtschaftsakteure oder die Analyse der normativen Voraussetzungen einzelner Wirtschaftsordnungen im Fokus der Betrachtungen.“
[12]   Rippe, K. P. (2011), S. 176.
[13]   Rippe, K. P. (2010), S. 59.
[14]   Koslowski, P. (1995): Ethik des Kapitalimus. Tübingen: J.C.B. Mohr.
[15]   Ebd., S. 7.
[16]   Ebd., S. 8.
[17]   Ach, J. S./ Siep, L. (2016): Was ist Moral, was ist Ethik?. In: Ach, J. S./Bayertz, K./Quante, M./ Siep, L. (Hg.): Grundkurs Ethik. Band I: Grundlagen. Münster: mentis Verlag GmbH. S. 10.
[18]   Koslowski bezeichnet die „soziale Marktwirtschaft“ als „ordnungspolitische Konzeption einer Überführung des Kapitalismus in einen politischen und sozialen Rahmen, der die Mängel des Kapitalismus als Sozialordnung durch politische Gestaltung kompensiert“. Koslowski, P. (1995), S. 8.
[19]   Koslowski, P. (1995), S. 16, der hier der Definition Kromphardts folgt.
[20]   Ebd., S. 18. Er beschreibt „die Entwicklung zum Kapitalismus als Prozess der Autonomisierung der Wirtschaft (Edgar Salin) oder Herauslösung der wirtschaftlichen Beziehungen aus den sozialen und kulturellen Normen zugunsten einer stärkeren Eigengesetzlichkeit der Wirtschaft, eines stärkeren Durchschlagens wirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten auf die Güterverteilung und Sozialstruktur und einer stärkeren Ausrichtung des Statussystems, der sozialen Wertschätzung und der sozialen Schichtung an den am Marktergebnis bewerteten Wirtschaftsleistungen“ (ebd.).
[21]   Ebd., S. 21.
[22]   Ebd., S. 54 f.
[23]   Ebd., S 18 ff.
[24]   Koslowski konstatiert, dass „die ökonomische Theorie dem Individuum zwar die relativen Preise und die optimale Allokation seiner Ressourcen für gegebene Zwecke aufzeigen, ihm aber die Suche nach und die Wahl zwischen Zwecken und Werten nicht abzunehmen vermag“ (ebd., S. 45).
[25]   Rippe, K. P. (2010), S. 20: „Geht es um die moralische Bewertung des Charakters, spielt der Begriff der Tugend eine zentrale Rolle. Mit diesem Begriff werden bestimmte Eigenschaften ausgezeichnet, auf Grund derer Personen als moralisch gut bezeichnet werden. (…) Es geht um Haltungen und Eigenschaften, wegen deren ein Mensch gelobt wird, als moralisches Vorbild oder einfach als ein moralisch guter Mensch gilt. Bei allen Tugenden liegt die Betonung darauf, dass eine Person nicht nur von Zeit zu Zeit und nicht nur zufällig richtig handelt, sondern dass sie eine Disposition hat, das Richtige zu wählen. Tugendhaftigkeit zeigt sich nicht nur darin, dass richtige Handlungen gewählt werden, vielmehr bestimmt die Tugend insgesamt das Urteilen und auch die emotionale Einstellung der tugendhaften Person.“
[26]   Ebd., S. 58.
[27]   Borchers, D. (2016): Moralische Exzellenz. Einführung in die Tugendethik. In: Ach, J. S./ Bayertz, K./ Quante, M./ Siep, L. (Hg.): Grundkurs Ethik. Band I: Grundlagen. Münster: mentis Verlag GmbH. S. 74.
[28]   Koslowski, P. (1995), S. 22.
[29]   Siehe zum „gerechten Preis“ ebd., S. 22: „Nach der aristotelischen und mittelalterlichen Lehre muß ein Vertrag gerecht und nicht nur frei zustande kommen. Nach der Lehre vom gerechten Preis sollen nicht nur die Güter, die vertraglich getauscht werden, den gleichen Wert haben, sondern auch der Verdienst der Vertragspartner soll ausgeglichen werden. Der soziale Status und die Bedürftigkeit der Vertragspartner sind in die Beurteilung des Vertrages miteinzubeziehen.“
[30]   Zur Relativität von (wirtschaftlichen) Werten siehe Koslowski, P. (2009). Ethik der Banken. München: Wilhelm Fink Verlag. S. 15 f.: „Einer der großen Feinde des Wirklichen ist der Wert, weil der Wert zwischen dem Wirklichen und dem Eingebildeten steht. (…) Nüchternheit, Skepsis und Realismus gegenüber dem eigenen Wunsch, den Wert zu überschätzen, führen zur vorsichtigen Bewertung, zu Preisgerechtigkeit und Realismus in der Gewinnerwartung. Dies sind nüchterne Ziele einer Klugheitsethik des Finanzwesens.“
[31]   Koslowski, P. (1993): Politik und Ökonomie bei Aristoteles. Tübingen: J.C.B. Mohr. S. 56.
[32]   Z.B. Anzahl der Familienmitglieder, eigenes Wohnumfeld, Anschaffungs- und Unterhaltskosten der vermieteten Wohnung etc.
[33]   Koslowski, P. (1995), S. 45: „Kulturell definierte Bedürfnisse sind in ihren wirtschaftlichen Konsequenzen so real wie physiologische. Wir können daher Bedürfnisse nur in der Abstraktion und äußerst kurzfristig annehmen, de facto ändern sich Präferenzen durch den Wandel von Institutionen und Gesellschaften ständig.“
[34]   Ebd., S. 32 f.: „Es kann keine nicht-sättigbare Begierde geben. Das Streben des Menschen nach Glück und materiellen Gütern ist grundsätzlich vollendbar und befriedigbar. Das dritte Strukturmerkmal des Kapitalismus, die Gewinn- bzw. Nutzenmaximierung bei Nicht-Sättigung, ist für die aristotelische Ökonomik als unbegrenztes Streben sinnlos. Das Nicht-Sättigungs-Theorem der Mikroökonomie kann nicht zur Grundlage einer vernünftigen Theorie menschlicher Handlung gemacht werden.“
[35]   Ebd., S. 30.
[36]   Vgl. Nussbaum, M. (1998): Nicht-relative Tugenden: Ein aristotelischer Ansatz. In: Rippe, K. P./Schaber, P. (Hg.): Tugendethik. Stuttgart: Philipp Reclam jun. GmbH & Co. S. 120 ff.
[37]   Rippe, K. P. (2010), S. 59.
[38]   Ebd., S. 60.
[39]   Aßländer, M. S. (2011), S. 404.
[40]   Ebd.
[41]   Koslowski, P. (2009), S. 27.
[42]   Aßländer, M. S. (2011), S. 404. Vgl. auch Art. 14 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
[43]   Aßländer, M. S. (2011), S. 404.
[44]   Ebd., S. 404 f.
[45]   Goldschmidt, N. (2009): Die Geburt der Sozialen Marktwirtschaft aus dem Geiste der Religion. Walter Eucken und das soziale Anliegen des Neoliberalismus. In: Aßländer, M. S./Ulrich, P. (Hg.): 60 Jahre Soziale Marktwirtschaft. Illusionen und Reinterpretationen einer ordnungspolitischen Integrationsformel. Switzerland: Haupt Verlag. S. 28.
[46]   Vgl. ebd.
[47]   Ebd., S. 30.
[48]   Aßländer, M. S./Ulrich, P. (Hg., 2009): Einführung: Das Soziale der Sozialen Marktwirtschaft. In: Aßländer, M. S./Ulrich, P. (Hg.): 60 Jahre Soziale Marktwirtschaft. Illusionen und Reinterpretationen einer ordnungspolitischen Integrationsformel. Switzerland: Haupt Verlag. S. 9.
[49]   Vgl. Kofner, S. (o.A.): Einführung in das Thema Wohnen. Unter: http://www.hogareal.de/html/ubers wohnen.html (abgerufen am 19.04.2018), der hier aus der Definition von Wohnen der Weltgesundheitsorganisation zitiert.
[50]   Ebd.
[51]   Ebd.: „Wohnen ist auch eine Form der sozialen Interaktion. Man wohnt in Nachbarschaften. Der Standort der Wohnung ist prägend für die Einbettung in soziale Beziehungsnetze. Diese Beziehungsnetze werden immer komplexer, weil die ethnische und kulturelle Zusammensetzung der Bevölkerung immer heterogener wird. Als Stichworte seien hier interkulturelles und grenzüberschreitendes Wohnen genannt.“
[52]   Vgl. ebd.
[53]   Koslowski, P. (1995), S. 65.

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