Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors
Filter by Categories
InDebate
InDepth

Warum sieht man(n) es nicht? Sexismus als strukturelles Verkennen

Veröffentlicht am 18. Oktober 2022

Von Marvin Dreiwes

Es trifft den Nächsten. Win Butler, Frontsänger der kanadischen Band Arcade Fire sieht sich in mindestens vier Fällen mit Vorwürfen des sexuellen Fehlverhalten konfrontiert.[1] Wenn die durch #MeToo angestoßene Debatte eines gezeigt hat, dann dass sexuell-übergriffiges Verhalten und andere Formen sexualisierter Gewalt gegen Frauen* nicht nur ein Nischenproblem sind, sondern sich quer durch alle politischen Lager und subkulturellen Milieus ziehen. Dass es nun die sympathische Indie-Band trifft, bei der schließlich sogar die Ehefrau Teil der Formation ist, steht damit weniger für eine seltene Ausnahme. Im Gegenteil, gerade jene Milieus, die von sich behaupten liberal, tolerant und gewaltfrei zu sein, sind nicht weniger anfällig für sexuelle Übergriffe und sexualisierte Gewalt.

Mehr noch – gerade weil sie dort gesellschaftlich als undenkbar gelten, weil nicht ist, was nicht sein darf, gilt es hier besonders genau hinzuschauen. Die sexualisierte Gewalt taucht hier nicht in Gestalt eines offen antifeministischen, chauvinistisches Machos auf, der Frauen* als Menschen zweiter Klasse abwertet oder objektiviert. Statt einer übertriebenen maskulinistischen Härte bilden emotionale Unzugänglichkeit und Bindungsunfähigkeit den ambivalenten Ausgangspunkt sexualisierter Gewalt, der die Grenzen zwischen Opfer und Täter*innen verwischt.[2] Das szenetypische Freiheitsversprechen alternativer Lebensentwürfe und eine gefühlte Solidarität der Außenseiter*innen wird dabei konterkariert von den Machtasymmetrien zwischen den unnahbaren Indie-Rockstars und ihren oftmals wesentlich jüngeren Fangemeinden.[3]

Misogyne Episteme

An dieser Stelle geht es nicht darum, abschließend über die persönliche Schuld von Butler zu urteilen oder zu bestimmen, welche strafrechtlichen Konsequenzen sein Verhalten nach sich ziehen sollte. Ohne die Bedeutung der individuellen Verantwortlichkeit abzustreiten, möchte ich dagegen auf eine gewisse Blindheit gegenüber der strukturellen Dimension sexualisierter Gewalt hinweisen, für die exemplarisch die öffentliche Stellungnahme Butlers steht.[4] An dieser zeigt sich ein epistemisches Defizit, eine Unfähigkeit die implizit oder explizit artikulierten Grenzen weiblich gelesener Personen im intimen Verkehr und in Folge dessen abwehrendes Verhalten überhaupt als solches wahrzunehmen. Die Frage ist nicht, ob Butler misogyn ist, sondern, warum er misogyn handelt, ohne es selbst sehen zu können.

Im Wesentlichen finden sich in der öffentlichen Stellungnahme Butlers zu den Vorwürfen drei Elemente: a) er beteuert die Liebe zu seiner Frau und Bandkollegin Régine Chassagne und spricht über die Bedeutung dieser Beziehung; b) Butler berichtet zweitens über eine durchaus schwierige Phase seines Lebens, die von Alkoholismus und Depression geprägt war und c) schildert er schließlich seine Perspektive auf die Beziehung zu den Opfern. Obgleich er einräumt und bedauert, mit seinem Verhalten Personen verletzt zu haben, streitet er in jedem Fall die Möglichkeit nicht-konsensuellen Geschlechtsverkehrs ab.

Das verschobene Geständnis

Warum aber, so ließe sich fragen, thematisiert Butler überhaupt die Liebe zu seiner Ehepartnerin? Es scheint so, als ginge es hier vor allem um die Rettung seiner moralischen Integrität als untreuer Ehemann. Er beschreibt die wechselhafte aber doch innige Beziehung zu seiner Frau Chassagne und deutet damit zwischen den Zeilen an, dass diese nicht dem klassischen bürgerlichen Modell einer monogamen Beziehung entspricht. Zwar gebe es in den langen Jahren der Ehe immer wieder Phasen der Nähe und Distanz, dennoch liebe er Chassagne unverändert. Der Reflex einer Entlastung und Entschuldigung eines gesellschaftlich immer noch sanktionierten Verhaltens wie der Untreue mag nachvollziehbar sein – selbst wenn oder gerade weil außerehelicher Geschlechtsverkehr in ihrer Beziehung durchaus akzeptiert und ritualisiert und womöglich gar nicht als ›Untreue‹ verstanden wird.

Allein lässt sich dabei der Eindruck nicht verwehren, dass für Butler die enttäuschten bürgerlichen Erwartungen anderer an eine monogame Ehe höher wiegen, als das durch ihn verursachte psychische Leid der Opfer. Als reumütiger Ehemann bedient er dabei die Funktion des Geständnisses, formt sich im Sprechen zum geläuterten Subjekt und verschiebt damit die eigentliche Problematik, wenn er mutig gesteht: »I have had consensual relationships outside of my marriage«. Doch die an ihn gerichteten Vorwürfe beziehen sich nicht auf die Untreue, sondern gerade auf sein sexuell übergriffiges Verhalten. Statt dieses Verhalten gegenüber den Opfern und dessen traumatisierende Folgen selbst zu thematisieren, beschäftigt er sich mit dem scheinbar angeknacksten Image eines liebenden, ›guten‹ Ehemanns. Damit jedoch gerät gerade die Gewalt aus dem Blick, um die es geht: Nicht mit wie vielen Personen jemand sexuell verkehrt ist problematisch, sondern die Qualität der sexuellen Beziehungen. Bereits hier wird Gewalt perpetuiert, insofern das Leiden der Opfer zum Nebenschauplatz einer Ehekrise degradiert wird.

Die Schützenhilfe, die seine Frau Chassagne in einer separaten Stellungnahme dazu bietet, komplementiert dabei das Bild eines im Grunde liebevollen und gutherzigen Mannes, der vielleicht vom rechten Pfad abgekommen, aber wieder auf der richtigen Spur sei.[5] In dem Schlusssatz »He has lost his way and he has found his way back.« wird damit bereits jede Form der Kritik vorweggenommen und die Absolution erteilt.

Der verlorene Mann

Auch das weitere Element, in welchem Butler über seine Depressionen und den daraus resultierenden Alkoholismus spricht, schließt an das Genre des geständigen Subjekts an. Dabei ist es durchaus löblich, wenn Butler, der als Kind selbst Opfer von sexuellem Missbrauch wurde, diese Dinge offen thematisiert. Unfreiwillig vollzieht er allerdings eine weitere Verschiebung, geht es doch um die eigene emotionale Unzulänglichkeit und psychischen Instabilität in dem Zeitraum der ihm vorgeworfen sexuellen Übergriffe – und welche Belastung dies für die Beziehung zu seiner Frau war. Obgleich er selbst schreibt, dass dies keine Entschuldigung für sein Verhalten sein könne, bildet das Framing einen weiteren Baustein einer Entlastungstrategie. Während die Stellungnahme zunächst inszeniert, wie Butler gegen innere Widerstände ein Geständnis für etwas ablegt, was überhaupt nicht Gegenstand des Vorwurfs war, erzählt er nun die Geschichte eines verlorenen und transformierten Subjekts. Selbst, wenn etwas an den Vorwürfen zutreffend sein sollte, gelten sie einem Subjekt, das es nicht mehr gibt.

Der gesperrte Konsens

Der Kern der öffentlichen Stellungnahme (hinter der zweifelsohne juristische Abwägungen stehen) besteht in der prinzipiellen Abweisung des Vorwurfs, jemals einen nicht konsensuellen Geschlechtsakt vollzogen zu haben. Dagegen möchte ich ein Verständnis der Praxis der Konsensfindung halten, das mehr ist als ein momenthaftes Einverständnis zwischen zwei Personen, sondern zugleich die Entstehungsbedingungen des Konsenses sowie die Tragweite der Interaktionen mitbedenkt. Ein einst unterstellter gefasster Konsens kann bereits in seiner Entstehung trügerisch und brüchig sein. Etwa wenn sich beide Personen nicht annähernd auf Augenhöhe begegnen konnten, eine Seite unter Druck stand oder das Einverständnis als letzte Möglichkeit angesehen wurde, sich aus einer bedrohlich wahrgenommen Situation zu lösen. Die retrospektive Neubewertung und potentielle Aufkündigung eines fragwürdigen Konsenses ist dann keine beliebige Veränderung der Vergangenheit oder die Zurücknahme gegebener Worte. Sie ist das nicht selten schmerzhafte Resultat einer veränderten und in den meisten Fällen besseren Wahrnehmung jener Bedingungen, unter denen der fragliche Konsens erzielt wurde. Besser, weil sich eine Klarheit über die Wirkmacht sozialer Hierarchien und die eigenen Grenzen eingestellt hat oder weil in der Zwischenzeit Worte für die Unangemessenheit des Verhaltens eines Gegenübers gefunden wurden. Und mehr noch, gerade traumatische Erfahrungen wie sexualisierte Gewalt brechen als verschüttete Erlebnisse oftmals erst nachträglich auf.

Wenn wir an dieser Stelle davon ausgehen, dass Butler wirklich davon überzeugt ist, und hier die Möglichkeit einer bewussten Täuschung zumindest eingeklammert wird, wie ist es dann zu erklären, dass die Beschreibungen der fraglichen Situationen, auf die sich die betroffenen Opfer beziehen, an entscheidenden Stellen so weit auseinander liegen? Etwa, wenn er wiederholt sexuell explizite Nachrichten oder Fotos von seinen Genitalien verschickt und entsprechendes Material von der Gegenseite einfordert, obwohl diese Avancen nicht nur nicht erwidert, sondern das Unwohlsein damit geäußert wird. Oder wenn Butler zur Wohnung einer der betroffenen Person fährt, obwohl sich diese mehrfach und ausdrücklich gegen ein Treffen ausgesprochen hat. Oder wenn Butler schließlich beim Betreten dieser Wohnung ein Opfer an die Wand drückt, am ganzen Körper anfasst und energisch versucht zu küssen. Warum spricht Butler noch von Konsens, wo keiner mehr vorliegen kann?

Zweifelsohne sind die Wahrnehmungen von sozialen Situationen und die Interpretation von Handlungen und Intentionen fehleranfällig und sind zwischen zwei Personen niemals vollständig zur Deckung zu bringen. Die Perspektivität, aus der Situationen gedeutet werden, ist kein objektiver, neutraler Standpunkt, gerade wenn es um intime Kontexte geht, die sich durch die Abwesenheit Dritter auszeichnen.[6] In einer Gemengelage von sozial und kulturell überformten Erwartungen, Wünschen und Zielen, kann das Verhalten eines Gegenübers durchaus falsch interpretiert werden. Gerade im hochkomplexen sozialen Spiel des Flirtens und der sexuellen Annäherung. Es gibt Missverständnisse, Unklarheiten, Fehldeutungen. Ebenso verhält es sich mit der Rekonstruktion von Erlebtem, die nicht weniger anfällig ist für falsche Erinnerungen.

Doch wenn sowohl verbale Äußerungen als auch Mimik, Gestik und Körpersprache in mehreren Fällen wiederholt falsch verstanden und gelesen werden, handelt es sich nicht einfach um ein spezifisches, situatives Missverständnis, sondern um eine strukturelle Unfähigkeit, das Verhalten von weiblich gelesenen Personen angemessen zu deuten. Wo ein Schweigen als Flirt verstanden wird, gegen Widerstände körperliche Nähe aufgezwungen wird, die zurückgewiesen Hand im fremden Schoß nur heißt, dass hier und jetzt keine sexuelle Annäherung geschehen soll und nicht etwa generell, da zeigt sich mehr als nur ein relatives Missverständnis oder ein unbeholfener Vorstoß, sondern ein strukturelles Verkennen weiblich-gelesener Praktiken des Entzugs und Widerstands. Und damit spiegeln sich in einzelnen Beschreibungen die gesellschaftlich immer noch implizit bestehenden sexistischen Vorstellungen über weiblich gelesenen Personen.

Grenzen der Verrechtlichung

Es ist zweifelsohne richtig und notwendig, dass sexuell übergriffiges Verhalten nicht weiter als harmlose Kavaliersdelikte gelten, die Personen im privaten wie auch dem öffentlichen Raum zugemutet werden können. Als Antwort auf diese Formen struktureller Wahrnehmungsverzerrungen ist es eine Möglichkeit, Straftatbestände als ›epistemische Leitplanken‹ zu etablieren, wie es etwa jüngst beim Upskirting und Downblousing in Deutschland erfolgreich getan wurde[7]; genau nämlich um jene sexuellen Übergriffe, die vormals im normalisierten Graubereich altherrischen Neckereien lagen, nicht nur gesellschaftlich zu skandalisieren und zu ächten, sondern mit rechtlichen Konsequenzen zu ahnden. Das Recht (legislativ und judikativ) hängt hier nicht selten dem gesellschaftlichen Wandel hinterher – wie auch die Rechtsanwältin Alexandra Brodsky im Gespräch mit Pitchfork bemerkt (Hogan 2022). Allerdings ist es fraglich, wie weit eine Verrechtlichung sozialer Interaktion, vor allem im Sexualstraftrecht allein ausreicht, die aus Machtgefällen entstehende strukturelle Gewalt zu verhindern. Die Vielzahl an Machtasymmetrien in sexuellen Interaktionen können nur bis zu einem gewissen Grad rechtlich eingefangen werden. Wo das Sexualstraftrecht angesichts des eklatanten Machtgefälles zwischen Kindern und Erwachsenen klare Grenzen gezogen hat, ist bereits unklar, inwiefern Altersunterschiede zwischen zwei volljährigen Personen strafrechtlich zu bewerten sind.[8] Und damit ist nur eine Dimension besprochen. Machtasymmetrien sexueller Beziehungen entspinnen sich aus einer komplexen Verschränkung ökonomischer, rassifizierter und vergeschlechtlichter Ungleichheiten. Wie sollte hier eine notgedrungen überspezifische legalistische Lösung nicht Gefahr laufen, unverhältnismäßig tief in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einzugreifen, welches immerhin als Abwehrrecht gilt? Zugleich aber ist es naiv, die Sphären der Sexualität als einen vollständig privaten Raum, freier und selbstbestimmter Individuen zu verstehen, verkennt dies doch, dass diese Sphäre nicht weniger durchdrungen ist von gesellschaftlichen Machtkonstellationen und Hierarchien.[9]

Ethik der Sexualität

Dies erfordert im Sinne einer komplementären prä-legalistischen Ethik der Sexualität auf Seiten privilegierter Personen eine Sensibilität für bestehende Machtasymmetrien und die in diesem Falle relevanten sexistischen Wahrnehmungs- und Deutungsmuster. Denn diese verhindern nicht nur, eigene Grenzüberschreitungen zu erkennen, sondern verunmöglichen potentiellen Opfern die Setzung dieser Grenzen. Mehr noch werden die Aussichten, Überschreitungen dieser Grenzen im Nachhinein glaubhaft zu vertreten, massiv verschlechtert. Obgleich diese Machtasymmetrien nicht von jetzt auf gleich aufgelöst werden können, kann durch ihre Sichtbarkeit ein anderer Umgang angestrebt werden. Wo es aufgrund eines klaffenden Machtgefälles zweifelhaft ist, welche Bedeutung ein ›Konsens‹ eigentlich hat, muss die Frage sein, ob eine gewaltfreie sexuelle Annäherung im Sinne konsensueller Intimität überhaupt möglich ist.

All dies aber wird nicht thematisiert und so versperrt das Framing der Stellungnahme Butlers die Möglichkeit eines grundsätzlichen Aufbrechens der eigenen sexistischen Wahrnehmungsmuster. Ein erster Schritt wäre es hier, zu erkennen, wie sehr die eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen von sexistischen und misogynen Bildern durchzogen sind und es bessere Gründe dafür geben kann, warum ein vormaliger Konsens seine Gültigkeit verliert oder eine ehemalige Sexualpartnerin an Depressionen leidet, als die bloße Unterstellung eines »unhealthy fandom«.

Die ganze Problematik verdichtet sich in der Äußerung Butlers, wenn es heißt: »I will continue to look forward and heal what can be healed, and learn from past experiences«. Statt nach vorne zu blicken, sollte er sich fragen, warum die vergangen Erfahrungen die er gemacht hat, nicht die gleichen sind, von denen seine Opfer sprechen. Solange dies nicht geschieht, ist fraglich, welche Heilung von ihm zu erwarten ist. Das strukturelle Problem (im Gegensatz zur moralischen oder rechtlichen Frage der Schuld) liegt eben nicht einfach in der nicht-konsensuellen sexuellen Annäherung, sondern in der epistemischen Unfähigkeit, diese in der Rückschau als solche zu erkennen. Was eines der Opfer von Butler daher konsequenterweise erwartet ist weniger eine schlichte Entschuldung, sondern die Anerkennung ihrer Wirklichkeit, vor allem um zukünftig Menschen zu schützen. Sein Konsens ist nicht mehr ihr Konsens. Doch solange die Deutungshoheit über das, was Konsens gewesen sein soll, auf der Seite der Mächtigen bleibt, kann das sexistische Epistem als biographische Krise individualisiert und pathologisiert werden. Damit werden den Opfern nicht nur die Gewalterfahrungen abgesprochen, zugleich verhaften wir als Gesellschaft in einer Hermeneutik selbstheilender und damit selbstgerechter Täterschaft.

© Marvin Dreiwes

Literatur

  • Gerhard, Daniel. 2020. »Indie-Rock: Das böse Erwachen der Beta-Männchen«. ZEIT Online. 19. August 2020. https://www.zeit.de/kultur/musik/2020-08/indie-rock-musik-sexismus-vorwuerfe?page=12.
  • Hogan, Marc. 2022. »Arcade Fire’s Win Butler Accused of Sexual Misconduct by Multiple Women; Frontman Responds«. Pitchfork. 27. August 2022. https://pitchfork.com/news/arcade-fires-win-butler-accused-of-sexual-misconduct-by-multiple-women-frontman-responds/.
  • Manne, Kate. 2019. Down Girl. Die Logik der Misogynie. Übersetzt von Ulrike Bischoff. Band 10477. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
  • Musikexpress. 2022. »Vorwürfe gegen Feine Sahne Fischfilet und Jan Gorkow: Weitere Rostocker Gruppierungen solidarisieren sich mit „Keiner muss Täter sein“«. Musikexpress. 3. Juni 2022. https://www.musikexpress.de/vorwuerfe-gegen-feine-sahne-fischfilet-und-jan-gorkow-weitere-rostocker-gruppierungen-solidarisieren-sich-mit-keiner-muss-taeter-sein-2154563/.
  • Strömquist, Liv. 2020. Ich fühl’s nicht. Berlin: Avant Verlag.

[1]    Einen ausführlichen Bericht sowie eine erste Einordnung bietet der Artikel von Pitchfork (Hogan 2022). Am Ende des Artikels befinden sich die vollständigen öffentlichen Stellungnahmen Win Butlers und Régine Chassange, aus der im Folgenden Zitiert wird.
[2]    Gerhard spricht hier passenderweise von einem »bösen Erwachsen der Beta-Männchen« (Gerhard 2020).
[3]    Dass diese szeneinternen Debatten nicht nur jenseits des Atlantiks stattfinden zeigen etwa die jüngsten Vorwürfe an die Punkband-Band Feine Sahne Fischfilet (Musikexpress 2022).
[4]    Dabei sei natürlich daran erinnert, dass solche Stellungnahmen selten alleine, sondern in enger Ab- und Rücksprache mit PR-Berater*innen verfasst werden, in diesem Fall Risa Heller.
[5]    Hier zeigt sich eine spezielle Form der ›Himpathy‹, ein Begriff, den Kate Manne entwickelt, um eine irrationale, letztlich sexistische Sympathie patriarchaler Gesellschaften mit männlichen Tätern und der damit verbundenen Aussage-Ungerechtigkeit vor Gericht und in der Öffentlichkeit zu beschreiben (Manne 2019, 285–345, hier 313).
[6]    Verschärft wird diese Problematik durch Butlers damalige Forderungen an die Betroffenen, nicht mit anderen Personen über ihre sexuellen Beziehungen zu sprechen.
[7]    Diese Begriffe beziehen sich auf das unbeobachtete und unbefugte Fotografieren des Intimbereichs, der Genitalien oder der Brust, etwa durch eine verdeckte Kamerapositionierung unter der Kleidung der Opfer, bzw. aus einer erhöhten Position.
[8]    So wie sich zuletzt medienwirksam die Debatte um die Ex-Freundinnen Leonardo DiCaprios entspann, die bis dato niemals älter als 25 Jahre waren. Ein Fall, der schon vor zwei Jahren der Graphic-Novel-Künstlerin  Liv Strömquist als bedenkenswerter Einstieg für ihr Buch Ich fühlʼs nicht diente und bei dem es mehr als nur um individuelle Alterspräferenzen ging (Strömquist 2020).
[9]    Während in einem traditionalistischen anti-emanzipatorischen Weltbild diese Hierarchien als naturhaft gegeben galten, unterstellt eine liberalistische Auffassung gewissermaßen das plötzliche Verschwinden aller Ungleichheiten im Privaten oder deutet sie als selbstgewählt oder -verschuldet um.

Print Friendly, PDF & Email

0 Kommentare

Auch interessant:

Ökologisierung versus Globalisierung – Ein Diskussionsimpuls

In dem Beitrag wird die These vertreten, dass angesichts der ökologischen und klimatischen Katastrophe das Paradigma der...

„Das Problem der KI ist der Mensch“. Sozialethische Perspektiven auf Künstliche Intelligenz

Die Sorge vor einer übermächtigen künstlichen Intelligenz ist spätestens seit ChatGPT wieder virulent. Über den Dreischritt der...

On Standard View of Disability. An epistemic and ethical issue

The Standard View of Disability (SVD) presupposes that having a disability invariably worsens a person’s quality of life....

Between Ostentation and Concealment: The Law on the Veil

France passed a law on 15 March 2004 prohibiting students from wearing „conspicuous” religious symbols or clothing („signes...