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InDepth – shortread: Was ist Hate Speech? Ein Vorschlag zur Begriffsexplikation

Veröffentlicht am 5. März 2020

Inga Bones

Der englischsprachige Ausdruck Hate Speech, manchmal als „Hassrede“ oder „Hassbotschaft“ übersetzt, hat sich im deutschsprachigen Raum mittlerweile fest etabliert. Hate Speech wird im öffentlichen Diskurs besonders häufig im Zusammenhang mit der Funktionslogik des Internets und sozialer Netzwerke thematisiert. Expert*innen warnen vor einer zunehmenden Radikalisierung in den „Echokammern“ und „Filterblasen“ von Facebook, Twitter, YouTube und Co.[1] Und tatsächlich legen aktuelle Studien nahe, dass in den vergangenen Jahren eine Zunahme diskriminierender, hasserfüllter oder hetzerischer Äußerungen im Internet zu verzeichnen ist. So stimmten drei Viertel (76 %) aller Teilnehmenden der bislang umfangreichsten Befragung deutscher Internetnutzer*innen der Aussage zu, dass „aggressive und abwertende Kommentare im Netz […] in den letzten vier Jahren zugenommen [haben].“[2] Bei weitem nicht alle solcher Kommentare sind strafbar. Jedoch hat sich auch die Zahl strafbarer Hassdelikte „mit dem Tatmittel Internet“ zwischen 2014 und 2016 annähernd verdreifacht, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei „Die Linke“ im Juli 2019 hervorgeht.[3]

In jüngerer Zeit hat insbesondere der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke das Gefährdungspotential von Hassbotschaften in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Als Reaktion auf die Tat wurden Maßnahmen zur weiteren Eindämmung von Hate Speech im Netz, etwa die Einführung einer Klarnamenpflicht, kontrovers diskutiert.[4] Für ähnliche Kontroversen hatte zuvor das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gesorgt, dessen Erlass im September 2017 national wie international vielfach kritisch kommentiert wurde.[5] Das Gesetz, das den Umgang mit strafbaren Inhalten im Netz regeln soll und den Anbietern sozialer Netzwerke Lösch- und Berichtspflichten auferlegt, gilt einigen Kritiker*innen als unverhältnismäßiger Eingriff in die Presse- und Meinungsfreiheit.

Die hohe Medienaufmerksamkeit für Fälle prominenter Opfer von Hassrede und die kritische Berichterstattung über rechtspopulistische Stimmungsmache haben weite Teile der Öffentlichkeit für die von aggressiven und abwertenden Äußerungen ausgehenden Gefahren für Einzelne sowie für ihre potentiell demokratiezersetzenden Effekte sensibilisiert und verdeutlichen die hohe gesellschaftliche Relevanz des Phänomens. Trotzdem ist das Thema Hate Speech von der Philosophie im deutschsprachigen Raum bislang wenig beachtet worden. Über Hassrede informieren vornehmlich verschiedene Initiativen, Interessenverbände und außeruniver­sitäre Forschungseinrichtungen wie das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft; sichtbare universitäre Forschung zum Thema Hate Speech wird überwiegend in Disziplinen wie der Soziologie, der Linguistik oder den Rechtswissenschaften betrieben. Das ist überraschend, denn die Philosophie – verstanden als Disziplin, der es auch immer um Begriffsarbeit geht – hätte zur Erforschung des Phänomens Hate Speech einiges beizutragen.

Was kann die Philosophie zur Erforschung von Hate Speech beisteuern?

Erstens herrscht ein überraschend geringes Einvernehmen darüber, was genau Hate Speech eigentlich ist. In den Medien findet sich eine Vielzahl unterschiedlichster Definitionen und Charakterisierungen: Einige Autor*innen behandeln Hate Speech als reines Netzphänomen[6], andere setzen Hassrede mit dem verbalen Ausdruck von Hassgefühlen auf Seiten der Sprechenden gleich, und wieder andere fassen Hate Speech als Synonym zu juristischen Begriffen wie jenem der Volksverhetzung auf. Oftmals wird Hate Speech zudem unzureichend von Fake News, Propaganda, Verschwörungstheorien oder Cyberbullying abgegrenzt.[7] Die begrifflichen Unklarheiten der öffentlichen Debatte spiegeln sich, zumindest teilweise, in der internationalen wissenschaftlichen Debatte wider, wie in der Fachliteratur zum Thema auch verschiedentlich angemerkt wird: „There is profound disagreement about the meaning of the term [‘hate speech’] not only among scholars and legal professionals but also among ordinary language users.“[8] Sich einen Überblick über die Verwendungsweisen eines Wortes und seiner Beziehungen zu verwandten Ausdrücken zu verschaffen – und auf dieser Grundlage dann unter Umständen eine neue Unterscheidung zu treffen oder eine Begriffsexplikation vorzunehmen – ist aber etwas, worin gerade Philosoph*innen geschult sind.    

Zweitens besteht innerhalb der Fachdebatte Uneinigkeit in der Frage, worin genau die Gefahren von Hate Speech eigentlich bestehen und auf welche Weise Hassbotschaften Schädigungen herbeiführen. Manche Autor*innen[9] sind der Auffassung, dass Hate Speech auf direktem Weg eine Schädigung des Opfers verursacht. Tatsächlich legen einige empirische Studien nahe, dass Beleidigungen und andere Formen verbaler Angriffe Stress auslösen und damit langfristig zur Entstehung stressbedingter Krankheiten beitragen könnten.[10] Andere kausale Zusammenhänge zwischen Hate Speech und Schädigungen sind weniger direkt, etwa wenn Hassbotschaften die Überzeugungen ihrer Rezipienten so beeinflussen, dass jene zu gewalttätigem Verhalten gegenüber Dritten bewogen werden. Umstrittener ist die These, dass zwischen bestimmten Äußerungsakten und Schädigungen nicht nur eine kausale, sondern auch eine konstitutive Relation bestehen kann.[11] Gemäß der konstitutiven Sichtweise sind manche Sprechakte in sich schädigende Akte des „Mundtot-Machens“ (engl. silencing) oder der Unterdrückung. Auch hier sind Philosoph*innen gefordert: Lässt sich die konstitutive Beziehung zwischen Äußerungsakt und Schädigung genauer ausbuchstabieren, etwa unter Rückgriff auf die Sprechakttheorie nach Austin und Searle oder auf David Lewis’ Idee des conversational score?

Hate Speech – ein unscharfer Begriff

Hate Speech ist keine juristisch festgeschriebene Kategorie. Trotzdem steht der Begriff, so wie er in der Alltagssprache verwendet wird, in losem Zusammenhang zu verschiedenen juristischen Tatbeständen wie Volksverhetzung, Verleumdung, übler Nachrede oder Beleidigung – sowie deren Entsprechungen im Recht anderer demokratisch verfasster Staaten. Viele von rechtswissenschaftlicher oder rechtsphilosophischer Seite vorgeschlagene Explikationen von Hate Speech orientieren sich an bestehendem Recht, laufen damit aber zugleich Gefahr, den Alltagsbegriff stark zu verengen. So definiert etwa Jeremy Waldron Hate Speech als „group defamation“ (dt. Verleumdung von Gruppen), als kalkulierte (und unwahre) Angriffe auf die Reputation von Minderheitengruppen.[12] David Brink zufolge umfasst Hate Speech „harassment by personal vilification [that] employs fighting words or non-verbal symbols that insult or stigmatize persons on the basis of their gender, race, color, handicap, religion, sexual orientation, or national and ethnic origin“[13] – und entspricht damit (grob) einer Teilmenge dessen, was im deutschen Recht unter den Straftatbestand der Beleidigung fällt. Andere Autor*innen suchen eine allzu starke Verengung des Alltagsbegriffs zu vermeiden, indem sie Hate Speech als blo­ßen Sammelbegriff für verschiedene juristisch relevante Phänomene verwenden: Gemäß Susan Brison handelt es sich bei Hassrede um „speech that [targets] individuals or groups on the basis of such characteristics as race, sex, ethnicity, religion, and sexual orientation, which (1) constitutes face-to-face vilification, (2) creates a hostile or intimidating environment, or (3) is a kind of group libel.“[14] Caleb Yong schlägt eine ähnliche „disjunktive Definition“ des Begriffs vor.[15]

Angesichts dieser und weiterer Explikationsversuche stellt sich eine Reihe spezifischerer Fragen. Erstens fällt auf, dass prominente Explikationen allgemeine Gruppencharakteristika wie Nationalität, Ethnie, Geschlecht oder sexuelle Orientierung auflisten. Dabei ist fraglich, ob Mitglieder gesellschaftlich privilegierter Gruppen – etwa weiße, heterosexuelle Männer mit bildungsbürgerlichem Hintergrund – mit Recht für sich beanspruchen können, Opfer von rassistischer oder sexistischer Hassrede zu sein oder ob eine zusätzliche Einschränkung auf bestimmte Nationalitäten, Ethnien, Geschlechter etc. vonnöten ist.[16] Eine Einschränkung der potentiellen Opfergruppen könnte verhindern, dass Aggressoren im öffentlichen Diskurs ungerechtfertigterweise eine Opferrolle für sich reklamieren oder den Begriff Hate Speech pervertieren – ähnlich wie Donald Trump den Begriff des Rassismus zu einem bloßen politischen Kampfbegriff pervertiert, wenn er den afroamerikanischen Kongressabgeordneten Elijah Cummings als Rassisten bezeichnet.[17] Andererseits stellt sich die Frage, ob eine Explikation von Hate Speech ganz ohne die explizite Auflistung von Gruppencharakteristika auskommen könnte – etwa, indem alle relevanten Opfergruppen als von systemischer Diskriminierung betroffen identifiziert werden.[18]

Zweitens bieten die in der Fachdebatte unternommenen Anstrengungen, eine trennscharfe Definition von Hate Speech zu geben, selbst Anlass zu (philosophischer) Methodenreflexion. Ist es angesichts des mangelnden Konsenses über die Konturen des Begriffs überhaupt sinnvoll, diesen innerhalb wissenschaftlicher Kontexte zu verwenden? Ist Hate Speech nicht längst ein politischer Kampfbegriff oder bloßer conversation stopper, den man im rationalen Diskurs besser vermeiden sollte? Selbst wenn man die letzte Frage verneint, bleibt offen, welchen Kriterien eine Explikation des Alltagsbegriffs genügen sollte. Eine Antwort auf diese Frage setzt eine Verständigung über die Ziele der Explikation voraus: Was soll die jeweilige Explikation leisten, worin bestehen ihre Vorteile gegenüber dem unscharfen Ausgangsbegriff? Ist das verfolgte Interesse ein rein juristisches? Soll eine Klasse moralisch falscher, aber nicht unbedingt justiziabler Äußerungsakte identifiziert werden? Soll der Begriff eine emanzipatorische Funktion erfüllen?

Was ist Hate Speech? Einige Überlegungen zur Explikation des Begriffs

Ich glaube, dass wir bei der Explikation des Begriffs Hate Speech viel von einer anderen Begriffsschärfung lernen können: derjenigen von Sexismus und Misogynie. Die Philosophin Kate Manne argumentiert in ihrer 2017 erschienenen Monografie Down Girl für eine scharfe Trennung der beiden Konzepte. Misogynie ist Manne zufolge keine persönliche Ablehnung von Frauen per se – und auch kein pathologischer Frauenhass Einzelner –, sondern zuvorderst ein strukturelles, ein soziales Phänomen. Misogynie hängt also weniger von individuellen Gefühlen ab als von bestehenden repressiven sozialen Normen und trifft deshalb manche Frauen mehr als andere: nämlich genau jene, die als Bedrohung des patriarchalen status quo wahrgenommen werden. Misogyne Feindseligkeiten – von Spott, Herabsetzungen oder Beschämungen bis hin zu Androhungen von Gewalt – sind laut Manne eine Form der sozialen Kontrolle, welche „böse“ von „guten“ Frauen unterscheidet und erstere sanktioniert. Sexismus liefert dagegen den theoretischen Überbau zur „Vollstreckungsgewalt“ der Misogynie; Sexismus umfasst eine Menge von Überzeugungen und Stereotypen, welche genau jene patriarchalischen Normen und Erwartungen rechtfertigen sollen, auf deren Einhaltung misogyne Akte pochen. Ein Beispiel: Die pseudowissenschaftliche These, Frauen seien von Natur aus in erster Linie für Pflegearbeit geeignet und damit in der klassischen Versorgerehe am zufriedensten, ist sexistisch. Die Beleidigung einer berufstätigen Mutter als „Rabenmutter“ ist misogyn.

Hate Speech scheint mir, wie Misogynie, auf der Ebene der „Vollstreckungsgewalt“ angesiedelt zu sein – nicht auf der Ebene des theoretischen Überbaus.[19] Und obwohl der Ausdruck „hate“ in Hate Speech auf eine Emotion Bezug zu nehmen scheint, liegt der Kern von Hate Speech meines Erachtens weniger im Ausdruck der Gefühle einzelner Sprecher*innen, sondern vielmehr in der sozialen Funktion von Hassbotschaften. Hassrede kann von ganz verschiedenen Emotionen motiviert sein und mit unterschiedlichen Absichten geäußert werden: Neben Hass können Verachtung, Ekel, Peer-Pressure, der Wunsch, die Dinge richtigzustellen, oder sogar ein (fehlgeleitetes) Gerechtigkeitsempfinden Menschen dazu bringen, andere Menschen zu verunglimpfen.

Ob eine Äußerung unter den Begriff Hate Speech fällt, hängt also weniger von individuellen Gefühlen ab als von den in einer Gesellschaft bestehenden Normen und Erwartungen. Hate Speech ist eine Teilmenge sogenannter oppressive speech, deren Funktion in der Durchsetzung und Aufrechterhaltung repressiver sozialer Strukturen besteht. Deshalb denke ich, dass die verbale Beleidigung der Mitglieder privilegierter gesellschaftlicher Gruppen – so problematisch sie ist – nicht unter den Begriff Hate Speech fällt. Es macht einen Unterschied, ob das Ziel einer Verunglimpfung innerhalb einer Gesellschaft bereits strukturell benachteiligt ist oder nicht – Donald Trump etwa könnte sich meiner Auffassung zufolge nicht berechtigterweise als Opfer „anti-weißer“ oder „umgekehrt rassistischer“ Hate Speech inszenieren.

© Inga Bones

Inga Bones ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Philosophie des Karlsruher Instituts für Technologie. Ihr aktuelles Forschungsprojekt dreht sich um Hate Speech und andere nicht-ideale Phänomene des Sprachgebrauchs. Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit arbeitet sie als Trainerin beim Forum für Streitkultur, einem Think Tank zu den Themen konstruktive Debatte und Argumentieren mit Andersdenkenden.


[1] Zeynek Tufekci, YouTube, the Great Radicalizer, in: The New York Times, 11.03.2018, Sektion SR, S. 6. Online verfügbar unter: https://www.nytimes.com/2018/03/10/opinion/sunday/youtube-politics-radical.html.
[2] Aus dem Forschungsbericht „Hass im Netz: Der schleichende Angriff auf unsere Demokratie“, hrsg. vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ), 2019: https://www.idz-jena.de/.
[3] Vgl. http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2504/250497.html.
[4] Vgl. Marco Müller, Der Kampf um Klarnamen im Internet (2019): https://www.dw.com/de/der-kampf-um-klarnamen-im-internet/a-49225735-0.
[5] Vgl. Peter Mühlbauer, Einladung zur Zensur (2018): https://www.heise.de/tp/features/Einladung-zur-Zensur-3971847.html; Adam Satariano, As Europe Polices Tech, Critics Demand a Guard for Free Speech, in: The New York Times, 06.05.2019, Sektion A, S. 1. Online verfügbar unter: https://www.nytimes.com/2019/05/06/technology/europe-tech-censorship.html.
[6] Beispielsweise definiert die Bundeszentrale für politische Bildung Hate Speech als „das Phänomen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit oder Volksverhetzung im Internet und Social-Media-Räumen“, vgl. https://www.bpb.de/252396/was-ist-hate-speech.
[7] Zur mangelnden Abgrenzung vgl. z.B. S. 12 der Broschüre „Hate Speech: Hass im Netz“, hrsg. von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen: https://publikationen.medienanstalt-nrw.de/modules/pdf_download.php?products_id=442.
[8] Alexander Brown, What Is Hate Speech? Part I: The Myth of Hate, in: Law and Philosophy, 36(5) (2017), S. 561–613.
[9] Vgl. z.B. Richard Delgado, Words that Wound: A Tort Action for Racial Insults, Epithets, and Name Calling, in: Matsuda et al., Words that Wound: Critical Race Theory, Assaultive Speech, and the First Amendment, Westview Press 1993, S. 89–110.
[10] Für einige Literaturverweise vgl. Feldman-Barrett, When Is Speech Violence?, in: The New York Times, 16.07.2017, Sektion SR, S. 9. Online verfügbar unter: https://www.nytimes.com/2017/07/14/opinion/sunday/when-is-speech-violence.html?_r=0.
[11] Vgl. z.B. Mary Kate McGowan, Just Words, Oxford University Press 2019; Rae Langton, The Authority of Hate Speech, in: Oxford Studies in Philosophy of Law, 3 (2018); Ishani Maitra, Subordinating Speech, in: Maitra & McGowan (Hgg.), Speech and Harm, Oxford University Press 2012.
[12] Jeremy Waldron, The Harm in Hate Speech, Harvard University Press 2012.
[13] David Brink, Millian Principles, Freedom of Expression, and Hate Speech, in: Legal Theory, 7 (2001), S. 119–157.
[14] Susan Brison, The Autonomy Defense of Free Speech, in: Ethics, 108 (1998), S. 312–339.
[15] Caleb Yong, Does Freedom of Speech Include Hate Speech?, in: Res Publica, 17 (2011), https://doi.org/10.1007/s11158-011-9158-y.
[16] Vgl. z.B. Louise Richardson-Self, Offending White Men, in: Feminist Philosophy Quarterly, 4 (2018), Article 4.
[17] Peter Baker, Trump Accuses Black Congressman and Allies of Being Racist, Deepening Feud (2019): https://www.nytimes.com/2019/07/28/us/politics/trump-elijah-cummings-baltimore.html.
[18] Vgl. Katharine Gelber, Differentiating Hate Speech: A Systemic Discrimination Approach, in: Critical Review of International Social and Political Philosophy (2019), https://doi.org/10.1080/13698230.2019.1576006.
[19] Vgl. Louise Richardson-Self, Woman-Hating: On Misogyny, Sexism, and Hate Speech, in: Hypatia, 33(2) (2018), S. 256­–272.[1] Vgl. Katharine Gelber, Differentiating Hate Speech: A Systemic Discrimination Approach, in: Critical Review of International Social and Political Philosophy (2019), https://doi.org/10.1080/13698230.2019.1576006.

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