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Pro und contra: Trägt im Theismus-Atheismus-Streit der Theist die Beweislast?

Veröffentlicht am 22. Mai 2015

Westermann Portrait

Pro: Hartmut Westermann

Unter dem Theismus-Atheismus-Streit verstehe ich im Folgenden die Auseinandersetzung zwischen zwei gegensätzlichen ontologischen Positionen. Behauptet der Theist, dass Gott existiert, so der Atheist, dass Gott nicht existiert. Terminologisch gefasst, stehen die theistische und die atheistische These in keinem konträren, sondern in einem kontradiktorischen Gegensatzverhältnis: Es ist nicht nur unmöglich, dass beide zugleich wahr sind; es ist auch unmöglich, dass beide zugleich falsch sind. Entsprechend lässt der Theismus-Atheismus-Streit eine dritte Position, die mit den Thesen des Theisten und des Atheisten konkurrieren würde, gar nicht zu. Zwar wird der Agnostizismus gerne als Alternative angeführt, doch ist die vom Agnostiker vertretene These von der Nichterkennbarkeit Gottes eine epistemische, die sich zu den ontologischen Thesen des Theisten und des Atheisten neutral verhält.

Für den in der römischen Rechtstradition stehenden Begriff der Beweislast ist charakteristisch, dass er von einer gewissen Asymmetrie zwischen den Streitparteien ausgeht. So liegt das onus probandi nach Maßgabe des antiken Strafrechts stets bei der anklagenden Partei, während die angeklagte Partei die Unschuldsvermutung genießt. Eine solche Asymmetrie lässt die Übertragung des Begriffs der Beweislast aus der Sprache der Jurisprudenz auf den Theismus-Atheismus-Streit problematisch erscheinen: Wer sollte hier der Kläger sein, wer der Angeklagte? Theismus und Atheismus sind – sieht man von Rechtssystemen wie dem Saudi-Arabiens einmal ab – keine Straftatbestände, sondern ontologische Positionen, für die jeweils derjenige zu argumentieren hat, der sie vertritt. Folgt man dieser symmetrischen Sicht auf die Gemengelage, so muss die Frage, ob der Theist die Beweislast trägt, als irreführend zurückgewiesen werden. Im Theismus-Atheismus-Streit gibt es nicht so etwas wie die Beweislast, die nur der einen oder der anderen Partei zukäme. Stattdessen gilt eine Begründungspflicht, der beide Parteien gleichermaßen zu genügen haben. Wie der Theist für die Wahrheit der Proposition „Gott existiert“ argumentieren muss, so der Atheist für die Wahrheit der Proposition „Gott existiert nicht“. Denn entscheidend für die Begründungspflicht ist – so die zentrale Intuition dieser Sicht – der Akt einer Behauptung und nicht ihr spezifischer Gehalt.

Was die skizzierte symmetrische Sicht mit ihrer Fokussierung auf den Behauptungsakt und ihrer Marginalisierung des Behauptungsgehalts nun ihrerseits problematisch werden lässt, ist der Hinweis auf sich selbst immunisierende Propositionen, die aus prinzipiellen Gründen heraus gar nicht widerlegt werden können. Ein schönes Beispiel für eine derartige These, bei der es aufgrund des ihr eigenen Gehalts schon definitorisch ausgeschlossen ist, dass ihr kontradiktorisches Gegenteil jemals als wahr ausgewiesen werden könnte, hat B. Russell in einem 1952 verfassten Aufsatz mit dem Titel „Is There a God?“ mittels eines Gedankenexperiments geliefert: Würden wir behaupten, dass sich irgendwo zwischen Erde und Mars eine chinesische Teekanne in einer elliptischen Bahn um die Sonne bewegt, und vorsichtshalber hinzufügen, dass diese Teekanne selbst mit unseren besten Teleskopen nicht gesehen werden kann, so wäre eine solche Existenzbehauptung unmöglich zu widerlegen. Gleichwohl wäre es Unsinn, aus dieser Nichtwiderlegbarkeit zu schließen, dass es eine unerträgliche Anmaßung menschlicher Vernunft sei, die Existenz einer solchen Teekanne auch nur in Zweifel zu ziehen. Mit der Existenz Gottes verhält es sich – folgen wir Russell – ähnlich wie mit der Existenz der chinesischen Teekanne: Auch sie ist unmöglich zu widerlegen, was nicht heißt, dass man nicht an der Existenz Gottes zweifeln dürfe. Vielmehr gelte im Falle solch ominöser Existenzbehauptungen, die die ontologische Postulierung einer Entität mit der Versicherung der epistemischen Unzugänglichkeit eben dieser Entität kombinieren, dass nicht derjenige in der Begründungspflicht steht, der ihre Wahrheit bestreitet, sondern allein derjenige, der für ihre Wahrheit eintritt: „Many orthodox people speak as though it were the business of sceptics to disprove received dogmas rather than of dogmatists to prove them. This is, of course, a mistake.“

Russells Position wirkt plausibel, kann sie sich doch auf den bekannten Grundsatz ultra posse nemo obligatur stützen, dem gemäß jede Pflicht und damit eben auch jede Begründungspflicht durch das Machbare begrenzt ist: Versteht man den Gehalt der Theismus-These so, dass ihr kontradiktorisches Gegenteil unmöglich begründet werden kann, dann entfällt entsprechend die Begründungspflicht für denjenigen, der die Atheismus-These für wahr erachtet. Hält man hingegen  – wie die symmetrische Sicht fordert – an einer Begründungspflicht fest, der beide Parteien gleichermaßen zu genügen haben, so wäre der Atheist verpflichtet, eine Aufgabe zu lösen, die sich gar nicht lösen lässt. Und das wäre aberwitzig.

Doch gilt – so könnte man an dieser Stelle zurückfragen – für den Theisten nicht dasselbe? Begreift man Gott als etwas epistemisch Unzugängliches, so ist nicht nur die Theismus-These, sondern auch ihr kontradiktorisches Gegenteil unmöglich zu widerlegen. Folglich sieht sich der Theist ebenfalls mit einer Begründungspflicht konfrontiert, der er nicht genügen kann, und die Berufung auf den Grundsatz ultra posse nemo obligatur scheint nur zur Konsequenz zu haben, dass die symmetrische Sicht insofern Recht behält, als beide Kontrahenten ihrer Begründungspflicht enthoben werden. (Entgegen dem ersten Anschein wäre eine derartige Konsequenz im Übrigen für beide Kontrahenten wenig erfreulich, würde sie doch den Verdacht nähren, dass die strittige These weder wahr noch falsch, sondern schlicht sinnlos ist.)

Angesichts dieses vermeintlichen Patts ist es – wenn man gleichwohl für eine asymmetrische Sicht plädieren und allein dem Theisten die Begründungspflicht aufbürden möchte – notwendig, mit dem ontologischen Parsimonie-Prinzip einen weiteren Grundsatz ins Spiel der Argumente zu bringen: Würde man die Beweislast anders als in der von Russell geforderten Weise verteilen, dann würde der Theist mit seiner unmöglich zu widerlegenden Existenzbehauptung zwar in gewisser Weise einen Sieg erringen, doch wäre dies eine Art Pyrrhus-Sieg mit umgedrehtem Vorzeichen. Nicht die ontologischen Verluste wären zu groß, sondern die ontologischen Gewinne, müsste man doch – neben der Existenz Gottes und der chinesischen Teekanne – auch die Existenz eines fliegenden Spaghetti-Monsters, eines unsichtbaren rosafarbenen Einhorns und weiterer Merkwürdigkeiten gelten lassen, die von sog. Spaßreligionen gerne angeführt werden. Mögen sich auch manche Theisten über eine derart angereicherte Ontologie freuen, mit den der Sparsamkeit verpflichteten Wirklichkeitsannahmen einer wissenschaftlichen Theoriebildung jedenfalls wäre sie unverträglich.

Bertrand Russell, „Is There a God?“ (1952), in: John G. Slater/Peter Köllner (Hg.), The Collected Papers of Bertrand Russell, Vol. 11: Last Philosophical Testament, 1943-68, London: Routledge, 1997, 543-48.

Dr. phil. Hartmut Westermann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am DGF-Forschungsprojekt „Identität und Differenz in Denkform und Metapher. Reichweitenbestimmung und Interferenzanalyse zweier theologischer Denkformen im Abgleich mit der Leib-Christi-Metapher“ an der FU Berlin

Kaegi Portrait

Contra: Dominic Kaegi 

„Der Wind klang wie ein Titanenlied, es war ihm, als könne er eine ungeheure Faust hinauf in den Himmel ballen und Gott herbei reißen und zwischen seinen Wolken schleifen; als könnte er die Welt mit den Zähnen zermalmen und sie dem Schöpfer in’s Gesicht speien; er schwur, er lästerte. So kam er auf die Höhe des Gebirges, und das ungewisse Licht dehnte sich hinunter, wo die weißen Steinmassen lagen, und der Himmel war ein dummes blaues Aug, und der Mond stand ganz lächerlich drin, einfältig. Lenz mußte laut lachen, und mit dem Lachen griff der Atheismus in ihn und faßte ihn ganz sicher und ruhig und fest. Er wußte nicht mehr, was ihn vorher so bewegt hatte.“ Büchner beschreibt den Atheismus hier nicht als Option oder Gedankenexperiment, er gibt ihm das Profil handgreiflicher Selbstverständlichkeit. Es ist die zur Evidenz verdichtete Erfahrung einer unbehausten Welt, die den Protest entkräftet; einer Welt ohne Gewölbe und ohne ein Zeichen rettenden Eingreifens. Die Züge des toten Kindes, „dieses stille Gesicht“ wird verwesen. Das Lachen signalisiert: Anders kann es gar nicht sein.

Vom Tisch ist damit natürlich auch der Theismus in Gestalt eines (des einen) allmächtigen und allgütigen Schöpfers. Als Schöpfung wäre die Welt zwar nicht einwandfrei „gut“, oder „gut“ nur in einem Sinne, der die Vernichtung der Menschheit ebenso wenig ausschließt wie später den kalkulierten Tod der Töchter und Söhne Hiobs. Immerhin hätte sie auch eine uns zugewandte Seite, einen Überschuss, der sich darin geltend macht, dass die Welt erkennbar provisorisch, dass, quasi, noch Luft nach oben wäre. Erkennbar provisorisch wäre die Welt an Chiffren, die in ihr eine sakrale Dimension offenlegen – das Antlitz in den Zügen des toten Kindes, die Steinmassen und das ungewisse Licht, die wunderbar sind, wenn wir sie nicht zerreden. Vertraut würde die Welt deshalb nicht, im Gegenteil. Sie hätte ein Geheimnis, und mehr als eines, um das wir uns bemühen, dessen Auflösung wir einklagen könnten. Aber wenn es nichts gibt, was diese Welt transzendiert, lohnt weder das Lästern noch die geballte Faust: Der Atheismus, der in Lenz greift, ihn ruhig und sicher fasst, zumindest für den Moment, genügt sich selbst.

An dieser Konstellation wird vielleicht deutlich, dass es bei der Debatte zwischen Theismus und Atheismus nicht buchstäblich um Behauptungen geht. Wenn überhaupt etwas zu diskutieren ist, sind Gottesbeweise und theistische Argumente der Versuch, in profaner Form zu sagen, dass unserem Leben nur durch die Orientierung an Werten Substanz zuwächst (aber „Wert“ ist kaum der richtige Ausdruck), die nicht wir, durch Konsens oder gewaltsam, schaffen, sondern auf die wir reagieren. Und nicht von ungefähr bleibt noch dieser Versuch dem Paradigma der Produktion und Setzung verhaftet, das er schöpfungstheologisch überbietet.

Sicher, solange es um Behauptungen geht, ist es jeweils der Theist, der die Beweislast zu tragen hat – affirmanti incumbit probatio. Besonders groß sind die Erfolgsaussichten vermutlich nicht. Wir können uns den Atheisten als perfekten Returnspieler vorstellen (über den hinaus also kein besserer denkbar ist), der jedes Argument erfolgreich kontert, bis der Theist den Ball ins Netz oder Aus schlägt. Der Theist mag zuletzt appellieren, ,seine‘ Wahrheit liege eben nicht auf dem Platz. Daran braucht sich der Atheist nicht zu kehren. Nachdenklich machen sollte ihn jedoch, dass er gegen den Theisten jeden Ballwechsel gewinnt, aber keine eigenen Punkte einfährt. Denn selbst punkten wird der Atheist nur, wenn er seinerseits die Beweislast dafür übernimmt, dass von Menschenhand und -kopf erzeugte Werte genügen, um aufzufangen, was fehlt. Dieser Überzeugung war Lenz nicht, auch als er wieder „ganz vernünftig schien“ und mit den Leuten sprach; „er tat alles, wie es die Anderen taten, es war aber eine entsetzliche Leere in ihm, er fühlte keine Angst mehr, kein Verlangen; sein Dasein war ihm eine notwendige Last. – So lebte er hin.“

Dr. phil. Dominic Kaegi ist Mitarbeiter der Jaspers-Forschungsstelle an der Heidelberger Akademie der Wissenschaften.

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Beitragsthemen: Religion

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