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Schwerpunktbeitrag: Selbstkontrolle und die Freiheit der Person

Veröffentlicht am 29. Februar 2016

Sind Personen manchmal frei, so zu handeln, wie sie entschieden haben, oder ist ihr Handeln immer durch äußere Zwänge vollständig festgelegt? In Franz Werfels welt- und menschenklugem Stück »Jacobowsky und der Oberst« von 1944 geht es um diese Frage. Jacobowsky, ein sanfter, lebenserfahrener Jude, flüchtet in Frankreich zusammen mit einem hochfahrenden polnischen Oberst vor den Nazis. Während für den Oberst bei jeder kleinen Katastrophe, dem Zusammenbruch seines Autos, einer drohenden Polizeikontrolle und schließlich bei ihrer Verhaftung, stets „alles zu Ende“ ist, hält ihm Jacobowsky unerschütterlich vor „Herr Oberst, es gibt immer zwei Möglichkeiten“. Stets reicht Jacobowsky bereits eine Möglichkeit aus, um einen Weg aus den scheinbar aussichtslosen Situationen zu finden. Als nach der Verhaftung durch die Nazis der Oberst traurig-ironisch nachfragt, wo denn jetzt seine beiden Möglichkeiten bleiben, entgegnet Jacobowsky leise – die eine, ewig zweite Möglichkeit gäbe es noch immer: den Tod.

Es ist das Erkennen der ersten Möglichkeit, die uns leben lässt – aber die zweite ist für menschliche Freiheit ebenfalls wichtig. Die Freiheit, die wir leben und erfahren können, hat mit dem Verhältnis zu tun, das Menschen zu ihrem Handeln und ihrem Leben einnehmen. Dies Verhältnis wird von den großen metaphysischen Freiheitstheorien der Philosophie häufig ignoriert. Warum kann Jacobowskys Selbstverständnis, dass wir immer die Wahl haben, so eindrucksvoll wirksam werden? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, weil unklar ist, wonach wir fragen, wenn wir die Möglichkeit von Freiheit erklären wollen. Denn wenn Freiheit nur die Abwesenheit von kausal bestimmenden Bedingungen und die Anwesenheit von vollständiger Autonomie (Selbstbestimmung durch einen autarken Willen) wäre, dann ist sie unerweisbar.

Ein Akt freier moralischer Selbstbestimmung, also eine Handlung in einem Fall, in dem die Person auch anders hätte handeln können, widerspricht keineswegs den Naturgesetzen. Wenn nämlich beide Handlungen der Person verträglich mit den Naturgesetzen gewesen sind, aber nur eine von ihnen zur Zeit zu verwirklichen, so entsteht der Schein des Widerspruchs dadurch, dass wir eine überzeitliche Perspektive einnehmen: Nur eine der beiden künftig möglichen Handlungen kann vollzogen werden, aber welche das ist, das kann kein Handelnder wissen, bevor er sich entschieden hat. Ob und wie sich eine Person zum jeweils gegenwärtigen Zeitpunkt ihres Handelns als Subjekt versteht, ist entscheidend dafür, dass sie zwischen jetzt für sie bestehenden Möglichkeiten unterscheiden kann. Doch diese Frage stellt sich nur, wenn wir kein metaphysisches Verständnis von Freiheit voraussetzen. Denn die Annahme, dass Freiheit darin besteht, dass alle bestimmenden Bedingungen ausgeschaltet sind und gegenüber allen Möglichkeiten eine vollständige Selbstbestimmung wirksam werden kann – führt direkt zu der Haltung des Oberst, „dass alles zu Ende ist“, weil man nichts mehr tun kann. Jacobowsky dagegen könnte dem Oberst sagen: Wir sind vielleicht nicht frei, aber wir haben die Wahl.

Damit Jacobowskys Überzeugung, dass wir immer mindestens zwei Möglichkeiten haben, wirksam werden kann, ist es erforderlich, 1.) dass jeder Handelnde diese Möglichkeiten nicht nur erkennt, sondern auch seinen Zugang zu diesen Möglichkeiten begreift und in seinen Erwägungen berücksichtigt, 2.) dass er sich bemüht, die objektiven Bedingungen zu bewahren, die ihm Alternativen eröffnen und 3.) dass er bei allen Erwägungen von Zielen, Zwecken und unabweisbaren Handlungen auch den Zusammenhang zwischen erkannten Möglichkeiten im Blick behält.

Ich bin der Meinung, dass die Fähigkeit, die uns als Personen hilft, den Zugang zu der freien Wahl unserer Handlungsmöglichkeiten zu wahren, dieselbe Fähigkeit ist, die einen Menschen zu einer individuellen Person werden lässt. Dies ist jene Form der Reflexion, die man als Selbstkritik und Selbstkontrolle beschreibt. Wahlfreiheit ist demnach schon durch Akte der reflexiven Kontrolle dessen, was eine Person getan und gedacht hat, möglich. Denn dann, wenn sie durch Akte der Selbstkritik und Selbstkontrolle ihr Handeln, Denken und Empfinden durch ihre eigenen Entscheidungen entweder über die Kontrolle von Bedingungen mittelbar beeinflusst oder durch ihre Entschlüsse unmittelbar festlegen kann, sagen wir von einer Person, dass sie – als diese Person – gehandelt hat.

Damit eine handelnde Person in der Lage ist, sich zwischen verschiedenen Alternativen zu entscheiden, muss sie über Ziele, Interessen oder Bedürfnisse verfügen können, die sie als Maßstab ihrer Entscheidungen einsetzt. Wenigstens bis zu einem gewissem Umfang wird sie deshalb auch zur Initiative und Originalität im Entwerfen von Zwecken und Plänen fähig sein müssen. Außerdem sollte sie ein gewisses Maß an Vertrauen in ihre Handlungsfähigkeit besitzen und den Ergebnissen ihrer Überlegungen folgen können. Die Gewinnung der Freiheit als Wahlfähigkeit ist eine vielstufige und variable Fähigkeit. Das Vermögen, Selbstkontrolle und Selbstkritik zu vollziehen, kann ebenso intellektuelle wie charakterliche Eigenschaften und Fähigkeiten auf verschiedenen Stufen von Handlungsalternativen miteinander verbinden: Episoden des Handelns, Wahrnehmens, Fühlens, Abwägens, Denkens und logischen Schließens können wir kritisieren und bewerten. Dabei besteht Selbstkritik stets darin, dass wir vergangene Handlungen oder diverse geistige Prozesse anhand eines verfolgten Zwecks oder Ziels in ihrem Erfolg bemessen. Das Ergebnis dieses Urteils wird dann in komplexen Überlegungen eingeschätzt und auf künftige Handlungen bezogen. Dabei geht es um die Konsequenzen, die aus der in diesen Überlegungen vorgenommenen Bewertung des Erfolgs einer Erfahrung oder Handlung zu ziehen sind. Diese zweite Phase der Ergebnisabwägung kann dann zu einem Entschluss führen, der ein Verhalten in ähnlichen Fällen, den Zweck selbst oder aber auch den Zusammenhang mit anderen Zwecken betrifft. Nur wenn es zu einem Entschluss kommt, kann der Zweck, der Zusammenhang mit anderen Zwecken und das künftige Handeln oder Denken in ähnlich gelagerten Fällen durch kritische Ergebnisabwägung beeinflusst werden. Abwägungen konkurrierender Zwecke, Entscheidungen und Bewertungen münden also in der Ergebnisbewertung und Entschlussfassung.

Nach diesem Bild werden Menschen dadurch zu Personen, dass sie nicht nur einzelne Zwecke zufällig ausbilden, verwirklichen und entwickeln. Was den Charakter eines Menschen zu seiner Persönlichkeit werden lässt, ist die Fähigkeit, lebenslang bis zu irgendeinem Grade eine teilweise konsistente Ordnung der Präferenz und Komplementarität zwischen den verfolgten Zwecken und den ihnen entsprechenden Handlungen, ja unwillkürlichen Reaktionen, herzustellen. Personen in diesem starken Sinne sind wir nicht immer und überall.

Die alltägliche Freiheit unserer Mitmenschen zeigt sich eben darin, dass sie fähig sind, für die von ihnen verfolgten Zwecke neue Grade der Selbstkritik und damit der Selbstkontrolle ihrer Wahlmöglichkeiten in ihr Handeln umzusetzen – und ihre Ignoranz und Dummheit zeigt sich im Fehlen von wirksamer Selbstkritik und –kon­trolle. Die Fähigkeit zur Selbstkontrolle basiert auf dem Selektionsvermögen, das durch unsere vorgegebene Antriebs- und Gefühlsausstattung geprägt ist und die selbstkritischen Akte bewusster Entscheidungen erst möglich macht. Darin zeigt sich die Wirksamkeit – und Fehlbarkeit – alltäglichen Freiheitsgebrauchs, dass sie sich der Fähigkeit zum Erschließen von Wahlmöglichkeiten häufig nicht bewusst ist – und diese manchmal ignoriert. Doch die selbstkritischen Wahlen sind es, die den Charakter von Personen durch die selbstkontrollierte Verwirklichung von Zwecken individuell formen. Diese Freiheit der Entscheidung über das eigene Handeln und die Wahl von Zwecken ist entscheidend, damit für Personen, z.B. im Unterschied zu Computern, die Fähigkeit konstitutiv sein kann, durch selbstkontrolliertes Abwägen und Nachdenken aus dem Kreis ihrer Wahrnehmungen, ihres Spürens, ihrer Träume und Fantasie zweck- und selbstbestimmend ein wenig herauszutreten. Sie tun dies, indem sie die erfahrenen Inhalte, Personen und Ideen zu Zielen und Zwecken machen, denen gemäß sie dann in Zukunft handeln werden. Die Wahl von Zwecken geschieht dabei immer in der Hoffnung, dass sich dadurch künftige Handlungsalternativen eröffnen. Eben darin liegt die Verwirklichung eines menschenwürdigen Lebens und der humane Charakter einer Gesellschaft und Kultur, dass wir die Wahl haben, Personen werden zu können.

© Helmut Pape

Erstveröffentlichung des Beitrags in fiph-Journal, 5 (Februar 2005), S. 11-12.

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