InDebate: Lob der Fraktionsdisziplin
Bernhard Schreyer Im Grundgesetz ist die Sache scheinbar klar geregelt: Abgeordnete sind „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ (Art. 38 Abs. 1 GG). Damit scheint jede Art von Fraktionsdisziplin oder gar -zwang ausgeschlossen...