Pro: Georg Lohmann
Warum es sinnvoll sein kann, von „moralischen Rechten“ zu sprechen
„Moralische Rechte“ scheinen Zwitterwesen zu sein. Je nach dem, was man unter Moral und unter Recht (law, objektives Recht, Rechtsinstitution) versteht, bekommt auch der Begriff eines Rechts (right, subjektives Recht) von A (paradigmatisch einer Person) einen anderen Sinn. Eine Reihe von klassischen Autoren (J. Bentham und H. Kelsen z.B.) halten den Begriff eines rein moralischen (subjektiven) Rechts für „Unsinn auf Stelzen“ oder für „leer“ und „redundant“, weil er nichts anderes beinhalte, dass jemand anders (B) moralische Pflichten gegenüber A habe. Und so wird er in der Tat auch von vielen gegenwärtigen Moralphilosophen verstanden, die glauben, dass, wenn A und B wechselseitige moralische Pflichten haben, man genauso gut sagen könnte, dass A ein Recht hat, und B entsprechend verpflichtet sei und umgekehrt. Solche Auffassungen stützen sich auch häufig auf die sogenannte Interessen-Theorie, nach der ein wohlbegründetes Interesse von A schon ausreicht, dass A auch ein Recht habe, sein Interesse zu verwirklichen. Hier wird aber der Begriff „Recht“ nur noch funktional oder rhetorisch (wie z.B. auch U. Wolf, wenn sie von Tierrechten sprechen will) verwendet, und dabei scheint es keinen Unterschied mehr zu machen, ob man von Pflichtenrelationen oder von Recht-Pflichten-Relationen spricht. So eine Auffassung von „moralischen Rechten“ erscheint mir in der Tat nicht bloß ausgedünnt leer, sondern auch philosophisch gesehen hochstaplerisch und verwirrend. Weiterlesen